Stellungnahme

Sehr geehrte Frau Ministerin,

mit großem Erstaunen mussten die Mitglieder der Landeselternvertretung der Gemeinschaftsschulen feststellen dass sie, einer Pressemitteilung (vom 30.06.2020) nach und tags darauf aus einem Artikel der Saarbrücker Zeitung (01.07.2020), in den Rahmenplan zum Wiedereinstieg in den regulären Schulbetrieb mit eingebunden waren.

Dies deckt sich in keinster Weise mit unserer Wahrnehmung. Die Eltern sind an der Schule beteiligt und ohne Eltern funktioniert Schule nicht. Wir sehen die Informationspolitik des Ministeriums mit Sorge, da Mitwirkungsorgane durchaus ihre Berechtigung haben und diese Rechte auch kompetent und gern zum Nutzen der Schüler*innen ausüben.

Weiterhin halten wir die Reihenfolge der Informationsverteilung für verbesserungswürdig.

Bei Rückfragen steht Ihnen die Landeselternvertretung der Gemeinschaftsschulen gern zur Seite.

Für die Eltern der Schüler und Schülerinnen der Gemeinschaftsschule verbleibe ich mit freundlichen Grüßen und erwarte Ihre Antwort.
Bleiben Sie gesund.

Freisen, 02.07.2020

Stellungnahme

Sehr geehrte Frau Ministerin,
im Namen der Delegierten der Landeselternvertretung der Gemeinschaftsschulen übermittele ich Ihnen, Ihren Mitarbeitern im Ministerium, sowie allen Lehrkräften im Land unseren Dank für die, in den letzten drei Wochen, teils sehr überragende geleistete Arbeit.

Wir sind uns, als Elternvertreter der Gemeinschaftsschulen, sehr wohl bewusst welche Herausforderungen das Lehrpersonal an den Schulen bewältigen musste. An vielen Schulen wurden diese Herausforderungen durch engagierte Lehrkörper angenommen und umgesetzt. Ob über Lehrvideos auf Youtube, Fallbeispiele von Lehrern in Nextcloud, über Apps wie Sdui, aber auch über den telefonischen oder teilweise persönlichen Kontakt (unter Einhaltung der Abstandregeln) haben wir tolle und auch wirklich um ihre Schüler bemühte Lehrer und Lehrerinnen gesehen. Dafür danken wir allen beteiligten Mitarbeitern des Ministeriums für Bildung und Kultur unter Ihrer Leitung.

In den nächsten Tagen stehen für Sie weitere schwerwiegende und wegweisende Entscheidungen an. Gern werden wir Sie als Elternvertreter vor Ort unterstützen. Grundsätzlich befürworten wir die vorgeschlagenen Maßnahmen der Deutschen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, sehen hier allerdings auch noch Differenzierungsansätze:

  • Die Prüfungen aller Abschlüsse müssen durchgeführt werden. Eventuell können hierfür (unter Einbeziehung der Schulträger) externe Gebäude oder Liegenschaften, z.B. gemeindeeigene Mehrzweckhallen oder ähnliches genutzt werden. Der wechselseitigen Anerkennung durch die anderen Bundesländer haben Sie schon abgestimmt.
  • Gestartet werden sollte auch mit den jüngeren Kindern, da diese mit dem System des Selbst- und Fernlernens überfordert sind. Auch die Sozialisierung in den neuen Klassenverbänden (erste und fünfte Klasse) muss schnellstmöglich wieder anlaufen. Sonst sind die Bemühungen des Lehrpersonals des ersten Halbjahres weitgehend umsonst gewesen. (Auch hier muss wieder mit den Schulträgern abgestimmt werden, wie die Hygienemaßnahmen, z.B. Händewaschen, Abstand halten; gerade der jüngeren Kinder eingehalten werden kann).
    Bildung ist Kooperation Landes Eltern Vertretung Gemeinschaftsschulen Saarland
    Der Vorstand Jochen Schumacher Marcel Optenhoefel
    Michael Schett
  • Ebenso ist mit den Schulträgern eine Erhöhung der Transportkapazitäten durch Busunternehmen zu besprechen um Kinder, gerade im ländlichen Raum, sicher zur Schule zu bringen. Aber auch hier stellt sich die Frage nach der Einhaltung der Abstandsregeln und wer diese in den Bussen überwachen soll.
  • Eine flächendeckende Öffnung der gebundenen und freiwilligen Ganztagsschulen muss umgesetzt werden, im Hinblick auf Alleinerziehende.
    Diese haben in den letzten Wochen nicht nur Ihre Kinder zu Hause unterrichtet, sondern mussten auch teils Lohneinbußen hinnehmen, da sie nicht arbeiten konnten, oder mussten ihren Urlaub nehmen oder schlimmstenfalls unbezahlten Urlaub machen. Auch hier muss wieder mit den Trägern über die Umsetzung der Hygienemaßnahmen gesprochen werden.
  • Weiterhin halten wir eine schnellere Umsetzung der Digitalisierung für dringend geboten. Wie wir sehen konnten, gab es viele großartige Umsetzungen der Themen durch die Lehrkörper, allerdings hat nicht jeder Haushalt die technischen Möglichkeiten alle Angebote zu nutzen, gerade wenn mehrere schulpflichtige Kinder im Haushalt leben und die Eltern Homeoffice betreiben.
  • Hierdurch sehen wir eine gravierende Lücke in der Bildungsgerechtigkeit, da gerade die Gemeinschaftsschulen doch ein teils sehr heterogenes Schülerklientel unterrichten.
  • Für die Oberstufen- und Oberstufenverbünde könnten hier verbindliche und einheitliche „Selbst- und Distanz-Lernen“- Einheiten entwickelt werden und als offizielles Lehrmaterial bereitgesellt werden. So würden ggf. Ungleichheiten im Unterrichtstoff bereinigt werden. Ab der Klassenstufe 10 kann ein gewisses Selbstlernverhalten der Schüler und Schülerinnen erwartet werden. Doch bedarf es auch hier immer noch gewisser Präsenzphasen um den Unterrichtsstoff zu vertiefen oder den Fragen zum Thema Raum zu geben. Weiterhin muss auch in der Oberstufe die Sozialisierung der Klassenverbände und der damit einhergehenden Reife bedacht werden.
  • Ein weiterer Aspekt, den ich persönlich für sehr wichtig halte ist, dass es leider Kinder gibt die unter häuslicher Gewalt leiden. Gerade in den letzten Wochen konnten diese Kinder weder ihr Umfeld verlassen, noch sich in anderer Art und Weise vor ihren Peinigern zurückziehen. Hier müssen die Lehrkräfte in den Tagen nach der Schulöffnung besonders wachsam sein und gegebenenfalls die Schoolworker und Schulsozialarbeiter informieren.

Dies als Anregung und Gedankenstütze für die kommenden Tage und Wochen. Gern dürfen Sie unsere Anregungen auch den anderen Ministerien zur Verfügung stellen. Bei Rückfragen steht Ihnen die Landeselternvertretung der Gemeinschaftsschulen gern zur Seite.

Für die Eltern der Schüler und Schülerinnen der Gemeinschaftsschule
Jochen Schumacher

 

Dillingen, 15.04.2020

Stellungnahme

Neuordnung des Übergangssystems der beruflichen Schulen

Verordnung zur Änderung der Struktur der zweijährigen Berufsfachschulen – Handelsschulen, Gewerbeschulen und Sozialpflegeschulen – und zur Umgestaltung des Übergangsbereichs der beruflichen Schulen und der Verordnung – Schulordnung – über den Erwerb der mit dem Hauptschulabschluss verbundenen Berechtigungen nach dem Besuch des Bildungsgangs der Ausbildungsvorbereitung oder des Bildungsgangs in der Berufsschule in der dualen Berufsausbildung an der Berufsschule

 

Externe Anhörung
Sehr geehrter Herr Minister Commerçon,
die Landeselternvertretung der Gemeinschaftsschulen bedankt sich für die Möglichkeit zu o.g. Entwurf Stellung nehmen zu können.

Die vorliegende Stellungnahme wurde von der LEV Gemeinschaftsschulen erarbeitet, die LEV Grundschulen und die LEV Berufliche Schulen schließen sich vollinhaltlich an.

Die Elternvertretungen fordern, dass unter § 6 Lernbegleitung, Lernberatung und Zielvereinbarungsgespräche (2) der unbestimmte Begriff von „regelmäßigen Abständen“ genauer definiert wird.

Der 2. Satz des Abschnittes soll lauten: „Mit der Schülerin oder dem Schüler werden in Abständen von vier bis fünf Wochen Lernberatungsgespräche geführt, ….“ Als letzter Satz dieses Absatzes ist noch zu ergänzen: „Die Erziehungsberechtigten von minderjährigen Schülern sind zweimal im Halbjahr schriftlich über die Ergebnisse der Lernentwicklung zu unterrichten. Eine mündliche Information der Erziehungsberechtigten ist jederzeit möglich. Dies gilt auch für die Eltern von volljährigen Schülern.“

Hier verweisen die LEVen ausdrücklich auf § 20f des Schulordnungsgesetzes. Auf Grund der Erfahrung der ElternvertreterInnen über die Unkenntnis dieses Paragrafen sowohl in der Elternschaft als auch erschreckenderweise bei Schulleitungen, halten wir einen generellen Hinweis über das Vertretungsrecht von Eltern zu Beginn des Gesetzes für förderlich.

Der §24 sollte auch einen Zusatz erhalten und in Abschnitt (2) im dritten Satz lauten: „… Schülerinnen und Schülern der Fachstufe II sowie deren Erziehungsberechtigten …“.

Die Anzahl der von der Schulaufsichtsbehörde berufenen FremdprüferInnen ist auf eine Lehrkraft zu begrenzen. Eine Prüfungskommission (§ 37) die mindestens aus vier Mitgliedern besteht, ist ausreichend. Auf die Anspan-nung der Prüflinge ist hier Rücksicht zu nehmen.

Verordnung – Schulordnung – über den Erwerb der mit dem Hauptschulabschluss verbundenen Berechtigungen nach dem Besuch des Bildungsgangs der Ausbildungsvorbereitung oder des Bildungsgangs in der Berufsschule in der dualen Berufsausbildung an der Berufsschule

Den Elternvertretungen stellt sich bei der Durchsicht des § 7a Stundentafel, Fächer, Bereiche im Bildungsgang der Ausbildungsvorbereitung die Frage, wieso hier das Fach Ethik ausgenommen ist. Hier bitten wir um Antwort.

Die Bearbeitung dieser Verordnung war für die Elternschaft mit besonderen Schwierigkeiten verbunden, weil hier wieder eine Darstellungsform gewählt wurde, in der lediglich die Änderungen mit dem neuen Wortlaut ohne den Kontext des kompletten Gesetzestextes zu lesen waren. Hier weisen wir auf die seit mehreren Jahren angeforderten Synopsen hin, die die Arbeit erleichtern würden.

Lobend erwähnen wir die grafische Darstellung durch die Schaubilder. Diese Art der Information ermöglicht eine schnelle Aufnahme der angedachten Veränderungen.

Im Zusammenhang mit den Übergangsvorschriften beider Verordnungen weisen die Elternvertretungen darauf hin, dass eine Information der Elternschaft und insbesondere der Kammern zu erfolgen hat, damit die erworbenen Qualifikationen den Eltern und vorallem den potenziellen Arbeitgebern bekannt sind und die Bewerbungen entsprechend gewertet werden.

Grundsätzlich stellen sich den ElternvertreterInnen noch folgende Fragen: In der Berufsfachschule wird durchgängig Fremdsprachenunterricht angeboten und zwar in Französisch oder Englisch. Ist ein Unterricht in der jeweiligen an der Ursprungsschule gelernten 1. Fremdsprache auf jeden Fall sichergestellt? Oder richtet sich die Einrichtung des Fremdsprachenunterrichts nach einer nicht benannten Schüleranzahl, die u.U. Schülerinnen und Schüler von Standorten, deren 1. Fremdsprache Französisch ist, benachteiligt?

In der Begründung ist von einem Wegfall des qualifizierten Hauptschulabschlusses zu lesen. Hierzu wünscht sich die Elternvertretung zeitnahe Information wie zukünftig besondere Leistungen hervorgehoben werden.

Dass zukünftig neben einer reinen Wissensvermittlung Lernkompetenzgespräche durchgeführt werden und die sozio-emotionale Entwicklung gefördert werden soll, erfreut die Elternvertretung. Allerdings stellt sich die Frage, ob die hierzu erforderlichen Förderlehrer besagter Ausrichtung in ausreichender Anzahl vorhanden sind. Oder ist angedacht die Fachlehrer durch gezielte Fortbildungen in dem Bereich nachzuqualifizieren? Wären für diesen Fall genügend Fortbildungsmaßnahmen geplant?? Auch hier erhoffen wir uns eine baldige Antwort.

Die Landeselternvertretung der Gemeinschaftsschulen hofft, dass ihre Anmerkungen in den Entwurf einfließen und sich in der endgültigen Fassung abbilden. In der uns zur Verfügung stehenden Zeit war leider keine umfangreichere und / oder fundiertere Stellungnahme möglich.

Für Rückfragen steht der Vorstand der Landeselternvertretung Gemeinschaftschulen und der Vorstand der Landeselternvertretung der Grundschulen ebenso wie die Vorsitzende der Landeselternvertretung der Beruflichen Schulen gerne zur Verfügung.

Stellungnahme GLEV

Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Unterricht für ausländische Kinder, Jugendliche und Heranwachsende sowie Schüler und Schülerinnen mit Migrationshintergrund. Weiterlesen

Stellungnahme Gemeinschaftsschulen

Gleichwertigkeit der beiden Säulen: Gemeinschaftsschulen / Gymnasien
Die Landeselternvertretung Gemeinschaftsschulen dankt für die Möglichkeit ihre Position zu der Gleichwertigkeit von Gemeinschaftsschulen und Gymnasien darzustellen.

„Ein gutes Bildungssystem holt die Schüler/-innen da ab, wo sie stehen und fördert sie individuell nach ihren Möglichkeiten.“ (Eingangssatz aus der Resolution des BER zur HPT 2016 – Jahresthema des Bundeselternrats für 2016: Bildungsrepublik Deutschland Teil II – Welche Bildung braucht unsere Gesellschaft?)

Das wünschen sich Eltern, egal welcher Schule sie ihr Kind anvertrauen. Darum sollten die Bedingungen für beide Schulformen (ohne die anderen drei hier zu vergessen) auf die Bedürfnisse der an Schule Beteiligten angepasst sein. Ein dividierender Blick befördert Missgunst um ohnehin geringe, bis nicht vorhandene Ressourcen.

Gemeinschaftsschulen unterrichten aufgrund des gesetzlichen Auftrags eine Schülerschaft, bei der eine Heterogenität mit sehr großer Bandbreite in relativ großem Prozentsatz zur gesamten Schülerzahl unterrichtet werden soll. Diese sind unterschiedliche Herkunftssprachen und unterschiedlicher Stand der Lernfähigkeit bzw. -motivation, die ebensolche zeitintensive, individuelle Anforderungen stellt.

Dazu braucht es:

  • Anzahl von Lehrkräften mit Zusatzausbildung in DaZ und / oder DaF, die benötigt wird
  • Anzahl von Lehrkräften mit Zusatzausbildung für sonderpädagogischen Förderbedarf, die benötigt wird
  • Anzahl von Mitgliedern in multiprofessionellen Teams, die benötigt wird
  • Anzahl von Räumen, die zum differenzierten Unterrichten benötigt wird

Diese Bedingungen brauchen die Gymnasien in gleichem Maße, um ihre Schülerschaft erfolgreich unterrichten zu können.

Dazu gehören auch die Inhalte zur Berufs- und Studienorientierung, die in beiden Schulformen zum gleichen Zeitpunkt beginnen muss, damit wechselnden Schülerinnen und Schülern keine Benach-teiligung entsteht. Eine Verlegung in die Abschlussklassen bzw. in die gymnasiale Oberstufe ist weder organisatorisch machbar noch sinnvoll.
Um auch die Gemeinschaftsschulen mit studierten MusiklehrerInnen beschicken zu können erfordert es dringend und zügig neuer Zugangsvoraussetzungen für Studierende an der Hochschule für Musik, die im Sekundarbereich I unterrichten wollen. Gerade im Fach Musik ist die inklusive Beschulung sehr gut möglich.

Der in der letzten Expertenkommission genannte Punkt, dass durch mehrere Abschlussarten mit dem dazugehörenden Aufwand Zeit, Raum und Personal gebunden werden, ist gesetzlich vorgegeben. Die LEV Gemeinschaftsschulen verweist auf ihren Vorschlag zur Abschaffung der HSA-Prüfungen, um hier eine Entlastung herbei zu führen.

Das Bild in der Öffentlichkeit belastet Gemeinschaftsschulen:
Durch eine zunehmende Akademisierung unserer Gesellschaft ist es zu einer Abwertung von Abschlüssen unterhalb des Abiturs gekommen. Diese Abschlüsse bietet nur die Gemeinschaftsschule an, sodass dieses Bild auf die gesamte Schulform übertragen wird.

Das an der Gemeinschaftsschule abgelegte Abitur wird in weiten Teilen der Gesellschaft immer noch als ungleichwertig dem an grundständigen Gymnasien erworbenen angesehen.
Überlastungsanzeigen von Kollegien, die in die Presse gelangen und ein „schiefes“ Bild vermitteln.
Um hier eine Gleichwertigkeit zwischen Gymnasium und Gemeinschaftsschule herzustellen bedarf es gesellschaftlichen Engagements.

„Grundsätzlich muss das Unterrichtsgeschehen konsequent auf die Förderung aller Schülerinnen und Schüler nach ihren Bedürfnissen ausgerichtet werden. Neben zusätzlicher Ressourcen bedarf es hierfür auch einer Haltungsänderung der an Schulen Beteiligten.“ Zitat: Resolution BER 30.4.17, Jahresthema 2017: Bildung in Europa – von anderen lernen Fachtagung der Ausschüsse „Gymnasien“ und „Förderschulen“. Das möchten wir noch um den Zusatz „einer deutlich positiveren Einstellung vorallem der politisch und gesellschaftlichen Leistungsträger und einer Berichterstattung mit guten Beispielen“ einbringen.

Mai 2018

PDF-Dokument:
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung – Schul- und Prüfungsordnung – über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland (GOS-VO)

Stellungnahme Gemeinschaftsschulen

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung – Schul- und Prüfungsordnung – über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland (GOS-VO)

Externe Anhörung

die Landeselternvertretung der Gemeinschaftsschulen bedankt sich für die Möglichkeit zu o.g. Entwurf Stellung nehmen zu können.

Die Elternvertretung begrüßt die Ausweitung aus einem größeren Fächerkanon nun Leistungskurse wählen zu können. Damit wird es SchülerInnen schon in der Oberstufe möglich, eine ihren Neigungen entsprechende Fächerkombination zu wählen, um gezielt Inhalte für eine spätere Berufsausbildung oder Studienfachbelegung kennenzulernen.
Jedoch ist diese Regelung nicht ohne Einschränkungen, was wir in unseren Anmerkungen zu § 16 erläutern werden.

Die LEV Gemeinschaftsschulen nimmt zu folgenden Punkten Stellung oder gibt zu Bedenken:

§ 9 Stundentafel
(2) 2. Betreffend Pflichtfremdsprache
Hier merkt die Elternvertretung an, dass sich die SchülerInnen erfahrungsgemäß für Englisch als Pflichtfremdsprache entscheiden und Französisch abwählen. Die Gründe sind vielfältig, einige fügen wir exemplarisch an:
– Englisch wird von vielen Arbeitgebern als wichtigere Qualifikation gesehen und gefordert.
– In den gemeinsamen Einführungsphasen entsteht den SchülerInnen der Gemeinschafts-schulen, die die 2. Fremdsprache im Wahlpflichtbereich gewählt haben, ein Nachteil gegenüber den KlassenkameradInnen, die von Gymnasien gewechselt haben. Denn laut Gemeinschaftsschulverordnung wird die 2. Fremdsprache nur auf E-Kurs-Niveau unterrichtet. In der Einführungsphase kann selten der Lernvorsprung auf Grund der Fächerfülle und den damit einhergehenden Lernzeiten und Klausurvorbereitungen eingeholt werden.
– Pflichtlektüre und Vorlesungen für verschiedene Studienfächer sind nur in englischer Sprache vorhanden bzw. werden gehalten, sodass hier die Wahl zwischen den Sprachen pragmatisch erfolgt. Dem Bemühen der Landesregierung, eine Frankreichstrategie erfolgreich umzusetzen, wird hier entgegengewirkt.

§ 12 Kurssystem
(3)
Innerhalb der LEV ergab sich beim Durcharbeiten zu der Formulierung „besondere Schwerpunktsetzung der jeweiligen Schule“ die Fragestellung, ob damit die Ausrichtung der jeweiligen Schule auf ein bestimmtes Profil in ihrem Wahlpflichtbereich gemeint sei, z.B. „Natur und Umwelt“ oder „Musisch-kulturell“. Hier ist eine Präzisierung wünschenswert.

§ 15 Seminarfach, besondere Lernleistung
Die Landeselternvertretung sieht das Seminarfach als sehr wichtige Vorbereitung auf die spätere Berufs- und Studierfähigkeit an. Die SchülerInnen lernen hier zielgerichtet Recherchen durchzuführen, Material zu gewichten und ihre Ergebnisse in einem wissenschaftlichen Stil sowohl schriftlich als auch in einer persönlichen Präsentation vorzustellen. Die Zusammenarbeit mit den anderen Teilnehmern des Kurses stärkt die immer mehr im Berufsleben geforderte Teamfähigkeit.
Der Entwurf sieht vor, dass SchülerInnen die Hauptphase ohne die Belegung des Seminarfaches durchlaufen können. Das ist für die Elternvertretung nicht nachvollziehbar. Hier wünschen wir uns dahingehend dringend eine Überarbeitung des Entwurfes, dass das Seminarfach verpflichtend für jeden Schüler / jede Schülerin in der Hauptphase bleibt.

Ebenso sehen wir die Splittung des Seminarfaches sehr kritisch: Nach dem Entwurf können die SchülerInnen entweder im 1. Jahr der Hauptphase oder im 2. Jahr der Hauptphase das Seminarfach belegen. Entscheidet sich ein Schüler / eine Schülerin dazu, das Seminarfach über die gesamte Dauer von vier Halbjahren zu belegen, so muss er / sie ebenfalls zwei Themen bearbeiten. Diese Aufteilung auf einen solch kurzen Zeitraum, insbesondere im dritten und vierten Halbjahr der Hauptphase sehen wir als nicht zielführend und dem Sinn des Faches nicht förderlich.
Hier schlägt die LEV Gemeinschaftsschule vor, den Abschnitt (1) dahingehend zu ändern bzw. zu ergänzen:
„Wählt ein Schüler / eine Schülerin über die Dauer von vier Halbjahren das Seminarfach, so kann dieser Kurs als Einheit über diesen Zeitraum gestaltet werden, um eine Vertiefung mit dem gewählten Inhalt zu ermöglichen.“

Die Einschränkung, dass bei der Wahl auf vier Halbjahre naturwissenschaftliche Inhalte in einem Kurs gewählt werden müssen, ist uns nicht einsichtig (widerspricht auch den Rückmeldungen der Delegierten über die bisher gewählten Inhalte) und sollte ersatzlos gestrichen werden.

§ 16 Kursangebot, Kursfrequenzen; Kooperation von Schulen
Die den Schülerinteressen sehr entgegenkommende Regelung, Leistungskurse nach angedachtem Studien- oder Berufswunsch wählen zu können, wird aber, so befürchten die ElternvertreterInnen, durch die Vielfalt von Kombinationsmöglichkeiten gerade kleinere Standorte vor das Problem stellen, nur ein auf gewisse Fächer reduziertes Angebot vorhalten zu können und damit diesem Grundgedanken genau entgegenwirken.
Die Elternvertretung fragt an, wie die konkrete Umsetzung geplant ist.

§ 21 Wiederholung von Kursen bei Nichtzulassung zur Abiturprüfung und bei Nichtbestehen der Abiturprüfung
Hier stellt sich beim Lesen des Entwurfes den Delegierten die Frage, welche Regelung für den Fall getroffen ist, dass ein Schüler / eine Schülerin das dritte und vierte Halbjahr wiederholen muss und seine / ihre gewählte Fächerkombination nicht mehr angeboten wird. Hier wünschen wir uns eine schülerhingewandte Regelung, die z.B. die Noten der ersten beiden Halbjahre auf dem Zeugnis mit ausweist und eine Kursbildung auch bei Unterschreitung der Frequenz zulässt.

§ 24 Leistungsnachweise
(4)
Die Fortführung des Leistungsbewertungserlasses in die Oberstufe erscheint der LEV nur richtig und konsequent. Auf die aus Unter- und Mittelstufe mitgebrachten Erfahrungen im Anfertigen von großen und kleinen Leistungsnachweisen ist aufzubauen und diese umzu-setzen.
Durch die Erhöhung auf elf zu belegende Fächer, wächst auch die Anzahl der zu erbringenden Klausuren. Hierin sehen wir eine größere Belastung unserer Kinder durch anzufertigende Hausaufgaben, Lernen für mehr Fächer und die dazugehörige Klausur-vorbereitung. Eine Vertiefung auf die Lerninhalte und Themen, mit denen sich der junge Mensch neigungsbedingt auseinander setzen möchte, scheint aus unserer Sicht nicht gegeben.
Die LEV Gemeinschaftsschulen fordert daher, den zweiten Spiegelstrich zu ändern:
„In den G-Kursen – ausgenommen im G-Kurs Sport und im Kurs des Seminarfaches – werden in den ersten drei Halbjahren jeweils eine Kursarbeit oder eine andere Form des Leistungsnachweises erbracht. Das freiwillige Erbringen von Lernleistungen und / oder –nachweisen zur Verbesserung der Note ist ausdrücklich erwünscht.
Auf die Bedeutung von mündlichen Überprüfungen insbesondere in den Fremdsprachen wird hingewiesen.“

(5) zweiter Abschnitt
Im letzten Halbsatz hat es zu heißen: „….im Verlauf einer Woche dürfen höchstens drei Kursarbeiten bzw. Leistungsnachweise geschrieben oder erbracht werden.“ Selbstverständlich sind Nachschreiben wegen Unterrichtsausfall oder Krankheit davon aus-genommen.

(5) vierter Abschnitt
Der Vollständigkeit halber sollte eingefügt werden, dass „die Kriterien der Bewertung aller Leistungsnachweise … den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig vor der Erbringung eines Leistungsnachweises erläutert werden (müssen). Hierzu gehört gegebenenfalls auch, inwiefern Sprache und Form in die Bewertung mit einfließen.“

§ 28 Zweck und Umfang der Prüfung
(2)
Die Kultusministerkonferenz verpflichtet zu mindestens drei schriftlichen und mindestens einem mündlichen Prüfungsfach. Der LEV Gemeinschaftsschule ist nicht einsichtig, warum der Entwurf vier schriftliche und eine mündliche Prüfung vorschreibt.
Die Elternvertretung fordert das von der KMK festgelegte Mindestmaß nicht zu überschreiten. Dem Schüler / der Schülerin ist auf Verlangen die Möglichkeit weiterer mündlicher Prüfungen zu gewähren.

§ 30 Teilnahme an der Prüfung; Nachteilsausgleich
(3) Die Elternvertretung sieht es positiv, dass der gesetzlich verankerte Nachteilsausgleich auch in die neue GOS-Verordnung einfließt. Allerdings ist es immer noch nicht hinnehmbar, dass die Richtlinien zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und / oder Rechtschreibens und die Verfahrensgrundlagen bei Schülerinnen und Schülern mit Rechenschwäche und Rechenstörung / Dyskalkulie die Klassen 10 bis 13 nicht einschließen. Die Elternvertretung fordert an dieser Stelle eine Ausweitung der Regelungen bis zum höchstmöglich zu erreichenden Abschluss.

§46 Fächer der mündlichen Prüfung
(2)
Die Begrenzung auf „höchstens ein() weiteres mündliches Prüfungsfach“ ist in den Augen der LEV Gemeinschaftsschule keine schülerorientierte Denkweise. Eine zusätzliche mündliche Prüfung, die es dem Schüler / der Schülerin erlaubt, seine / ihre Leistung zu verbessern ist in jedem Fall zu genehmigen und durchzuführen. Allerdings ist eine unzulässige Belastung des Schülers / der Schülerin zu vermeiden, deshalb ist eine Beratung durch den Tutor / die Tutorin im Vorfeld zur Anwahl der mündlichen Prüfungen (nach Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse) notwendig.
(3)
Dieser neu eingesetzte Absatz ist wieder zu streichen. Den Eltern ist die Regelung, dass bei einer Verbesserung der Leistung der Schüler / die Schülerin durch eine zusätzliche Prüfung „bestraft“ wird, nicht einsichtig.

§ 56 Täuschungsversuche, Verstöße gegen die Ordnung, Leistungsverweigerung
(1) letzter Abschnitt
Aus der Lebenswelt unserer Kinder sind digitale Medien nicht wegzudenken und oftmals werden sie auch als Zusatzgeräte nicht mehr wahrgenommen. Für die Abiturprüfung schlägt die LEV vor, eine „Parksituation“ bei der Prüfungskommission zu schaffen und jeden Prüfling gezielt auf die Abgabe seiner Geräte anzusprechen.

Die Landeselternvertretung der Gemeinschaftsschulen hofft, dass ihre Anmerkungen in den Entwurf einfließen und sich in der endgültigen Fassung abbilden. In der uns zur Verfügung stehenden Zeit war leider keine umfangreichere und / oder fundiertere Stellungnahme möglich.

Für Rückfragen steht der Vorstand der Landeselternvertretung Gemeinschaftschulen gerne zur Verfügung.

März 2018

Stellungnahme Gemeinschaftsschulen

Landeskonzept „Medienbildung in saarländischen Schulen“

die Landeselternvertretung der Gemeinschaftsschulen bedankt sich für die Möglichkeit zu dem Landeskonzept Stellung nehmen zu können.

Auf Grund der Wahlen innerhalb der Gremien in den Schulstandorten als auch auf Landesebene und den damit verbundenen zeitlichen Abläufen kann die LEV Gemeinschaftsschulen erst jetzt ihre Antwort formulieren.

Die Eltern wünschen sich, dass ihre Kinder zu selbstbestimmten, reflektierten und erfolgreichen Menschen heranwachsen. Diese Verantwortung teilen sie mit den Schulen.
Wir teilen die Einschätzung des Ministeriums für Bildung und Kultur, dass unsere Kinder Schreiben, Lesen und Rechnen können müssen, um sich weitere Kenntnisse erschließen zu können. Schule soll Wissen und Werte unterschiedlichster Kompetenzbereiche praxisorientiert vermitteln, Schüler_innen sollen diese Bildung dann im täglichen Leben selbstbestimmt anwenden können.„Schüler sollen für das Leben lernen, und es ist die Aufgabe der Schule, sie dabei zu unterstützen.“ (Edelstein, W. & de Haan, G. (2004).

Die unterschiedlichen Handlungsfelder wurden angeschaut und folgende Meinungen wurden gebildet:

1. Lehr- und Bildungspläne
Die in den Lehrplänen vermittelnden Ziele sollen nicht nur fächerübergreifend abgestimmt sein. Auch ein jahrgangsmäßiger Aufbau ist wünschenswert. Eine Wiederholung einzelner Inhalte muss bedacht werden.
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Kinder mit unterschiedlichen Voraussetzungen aus den Grundschulen in die Einführungsphase starten. Aus diesem Grund sehen wir einen Kompetenztest als sinnvoll an. Er soll die Basis bilden um festzustellen, wo und wie das Kind gefördert und gefordert werden kann. Am Ende der jeweiligen Abgangsklasse sollte der jeweilige Stoff eines jeden Kompetenzbereiches erreicht worden sein.
Das Recherchieren aus Lexika und Büchern muss aber auf jeden Fall Bestandteil der Lehrpläne bleiben.

2. Lehrerinnen- und Lehrerbildung
Die Zusammenarbeit zwischen der Universität des Saarlandes, der Hochschule für Musik und der Hochschule für Bildende Künste wird von der Elternvertretung begrüßt. Wir verweisen darauf, dass solche Projekte finanziell und personell gut ausgestattet werden, damit sie erfolgreich sind. Kooperationen mit Lehrkräften vor Ort sind hilfreich, damit den Studierenden der Bedarf gezeigt werden kann. Solche Kooperationen sind möglichst breit zu streuen, da Schüler_innen unterschiedlicher Standorte auch unterschiedliche Bedürfnisse haben.

3. Schulentwicklung und Qualitätssicherung
Hier vermissen wir einen Endzeitpunkt, bis zu dem die Schulen ein Konzept vorgelegt haben sollen.

4. Ausstattung und technischer Support
Damit Schulen ihrem Auftrag gerecht werden können, brauchen sie einen leistungsfähigen Internetzugang. Die besten Endgeräte nützen nichts, wenn die Verbindung nicht stabil für einen Verwaltungstrakt und die Schülerschaft ausgelegt ist. Die Ausstattung und die Forderungen müssen zusammenpassen.
Computersäle sind nicht mehr zeitgemäß. Da in jeden Unterricht u.U. digitale Medien miteinbezogen werden können/sollen, muss auch jederzeit ein adäquater Zugang im Klassenraum vorhanden sein. Lernen findet im Jugendalter weniger an Computern, als an Tablets und / oder Smartphones statt. Dem ist Rechnung zu tragen. Schulen sollen es Jugendlichen ermöglichen mit ihren eigenen Geräten zu arbeiten (sowohl im Schulhaus als auch daheim). Damit der Bildungserfolg des einzelnen Kindes nicht abhängig ist von dem Budget der Eltern, müssen die Endgeräte über die Schulbuchausleihe mitfinanziert werden können. Nehmen Eltern an der Ausleihe nicht teil, erwerben sie ihrem Kind ein eigenes Gerät, mit dem es in der Schule und zu Hause arbeitet. In diesem Zusammenhang weisen wir auf unsichere rechtliche Rahmenbedingungen hin, die es Schulen teilweise schwer machen, das Mitbringen eigener Geräte zu erlauben. Hier sehen wir die Landesregierung in der Verantwortung für die Schulen, die Schulträger aber auch für die Schüler_innen und ihre Eltern eindeutige Regeln zu finden. Ebenso muss geklärt werden, welche Versicherungen für die Geräte abgeschlossen werden müssen und wer die Kosten dafür übernimmt. Es darf – wie schon oben erwähnt – nicht dazu kommen, dass Bildung eine Frage des elterlichen Einkommens ist.
Digitale Medien beziehen sich nicht nur auf die Benutzung von Computern. Die Handhabung von Whiteboards, Drucker, Scanner, digitale Kameras (Foto- und Video) ist ebenso bei der
Aufstellung der Lehrpläne als auch bei der Beschaffung zu berücksichtigen. Die Wartung der Geräte darf nicht Aufgabe der Lehrkräfte sein. Hierzu sind an den Schulen eigens Fachkräfte zu beschäftigen, die im Bedarfsfall die Geräte funktionsfähig machen, sich um die Sicherheitskonzepte kümmern, neuste Versionen aufspielen und Ersatzbeschaffungen – in Absprache mit der Schulleitung – vornehmen. Wenn Geräte defekt sind, werden sie nicht genutzt; egal wie teuer ihre Anschaffung war.
Diese Computerfachleute können auch die Lehrkräfte fachlich unterrichten und auch Arbeitsgruppen für Schüler_innen anbieten. Information und / oder Coaching für Eltern kann ebenfalls über sie erfolgen.

5. Bildungsmedien
Bildungsmedien müssen flexibel sein. Den Schüler muss die Gelegenheit gegeben sein, von überall aus auf die Lerninhalte der Schule zugreifen zu können; unabhängig auch von der Zeit. Lernaufgaben müssen in entsprechender Qualität und Quantität vorgehalten werden. Es gibt Lernmaterial, das sich auf den Schüler einstellt und ihm seinem Lernstand und seinen Fehlern entsprechend weitere Übungen anbietet. Eine Rückmeldung an die Lehrkraft ergeht, dass hier u.U. Unterstützungsbedarf nötig ist. Bei der Anschaffung von Material ist solches zu bevorzugen. Im Bereich der Fremdsprachen sieht die Elternvertretung hier ein großes Einsatzfeld. Computergestützte Sprachprogramme verbessern geduldig.
Computer bieten auch die Möglichkeit, Lernumgebungen zu schaffen, die zum Experimentieren einladen ohne dabei reale Folgen beachten zu müssen (z.B. Chemieunterricht). 360°-Versionen von Modellen im Erdkundeunterricht sind hilfreich beim Verstehen von Abläufen.

6. Medienkompetenz
Damit das Lernen mit digitalen Medien Alltag wird, muss es im Unterricht abwechslungsreich und motivierend eingesetzt werden. Die im Papier angesprochenen Punkte wie Daten- und Persönlichkeitsschutz, Datensicherheit und kritisches Reflektieren müssen auf jeden Fall in die Lebenswirklichkeit der Kinder eingehen.
Das Erreichen verschiedener Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien muss auf der einen Seite nachgewiesen werden, auf der anderen Seite brauchen die Schüler_innen aber auch geschützte Freiräume, um kreativ mit den Medien umzugehen. Projekte sind hier sicherlich förderlich.

7. Außerschulische Kooperationspartner
Außerschulische Kooperationspartner bringen mehr Lebenswirklichkeit in Schulen. Sie informieren über die Erwartungen von Beruf und / oder Studium. Kooperationspartner können auch digitales Material zu einem bestimmten Fachgebiet den Schulen zur Verfügung stellen, z.B. zum Thema Gesundheit. Oder sie stellen den Schulen Geräte zur Verfügung, die schneller / neuer sind, als diejenigen der Schule. Unternehmen aus der IT-Branche können auch als Support-Hotline fungieren. Eine Vernetzung mit anderen Bildungs-einrichtungen z.B. Bibliotheken ist sinnvoll. Schüler_innen können in der städtischen Bücherei über ein bestimmtes Thema Informationen einholen.
Insgesamt können Schulen nicht ohne stabiles Netzwerk mit Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Industrie die Kinder für die kommenden Veränderungen fit machen.
Der Bundeselternrat hat sich im Jahr 2016 mit dem Thema „Welche Bildung braucht unsere Gesellschaft“ beschäftigt. In der Herbstplenartagung haben die Delegierten die Resolution „Neue Formen des Lernens: Lernen in der digitalen Welt“, verabschiedet. An der Erstellung dieses Papieres waren auch Mitglieder der LEV Gemeinschaftsschule beteiligt. Die Reso-lution füge ich diesem Schreiben bei.

Wir hoffen, dass unsere Ideen und Meinungen bei der Erstellung des Basiscurriculum Medienbildung berücksichtigt werden.

März 2017

Stellungnahme Gemeinschaftsschulen

Richtlinien zur Berufs-und Studienorientierung an allgemein bildenden Schulen im Saarland

Fassung externe Anhörung

Die Landeselternvertretung der Gemeinschaftsschulen bedankt sich für die Möglichkeit zu dem o.g. Entwurf Stellung nehmen zu können.

Die Eltern sehen in den vorgestellten Richtlinien eine gute Grundlage, dass unseren Kindern in der Schule die Möglichkeit geboten wird, verschiedene Berufsbilder und Studienfächer vorgestellt zu bekommen. Es ist ein mit Leben und Engagement zu füllender Rahmen.

Wir haben, trotz der Ausführlichkeit des Papiers, noch einige Fragen und Anmerkungen.

Grundprinzipien des Handlungsfeldes 1: (Seite 5)
Wie ist gedacht, dass sprachliche und interkulturelle Kompetenzen ressourcenorientiert wahrgenommen werden? Hier wäre ein Beispiel hilfreich.

Einige Instrumente sehen allerdings kostenintensive Maßnahmen vor wie Bücher oder Fahrten zu Betrieben vor. Hier stellt sich die Frage, in welchem Maße die Eltern an den Kosten beteiligt werden (müssen).

Beitrag der allgemeinen Kompetenzförderung: (Seite 8)
Wem gegenüber vertreten die Schülerinnen und Schüler ihre eigene Einschätzung? Ist es die Lehrkraft? Sind es die Mitschüler? Oder ist es der Betrieb, in dem sie z. B. ein Praktikum absolvierten?
Wer nimmt die Fremdeinschätzung der Schülerinnen und Schüler vor? Siehe die Fragen zuvor.

Schulspezifischen Konzeption: (Seite 17)
Wir regen an, dass jede der an der Schule beteiligten Gruppen schon in dem Entstehungsprozess des Konzeptes angehört werden muss. Der Hinweis, dass in der Schulkonferenz auch ein Stimmrecht von Schüler- und Elternvertretung vorhanden ist, ist formal richtig. Frühzeitiges Einbinden aller Gruppen bringt aber eine Stärkung der Schulgemeinschaft und spart u.U. Energie und Zeit, nämlich dann, wenn einem geplanten Konzept nicht zugestimmt wird und es wieder umgearbeitet werden muss.

Der Abschnitt „Beteiligung der Schulgremien“ soll lauten:
Die schulspezifische Konzeption der Berufs- und Studienorientierung einer Schule ist jeweils mit dem Kollegium, der Schülervertretung und der Elternvertretung zu beraten. Die Hinweise dieser Gruppen fließen in das Konzept ein. Die Schulkonferenz einer Schule beschließt auf Vorschlag der Gesamtkonferenz über das Konzept.
Zur Qualitätssicherung des Konzeptes zur Berufs- und Studienorientierung wird die Umsetzung jährlich ausgewertet. Grundlage dieser Bewertung ist eine schriftliche Rückmeldung der in diesem Schuljahr beteiligten Lehrkräfte, der Schülervertretung, der Elternvertretung, der Berufsberatung sowie gegebenenfalls weiterer Kooperationspartner.

Elternarbeit: (Seite 20)
Die Elternschaft vermerkt positiv, dass das Ministerium sich besonders um die Eltern mit Migrationshintergrund bemüht. Die Umsetzung dieser Regelung beinhaltet auch das Vorhalten von Dolmetschern, deren Kosten nicht zu Lasten des Schulbudgets und auch nicht auf die Eltern umgelegt werden dürfen.
Darüber hinaus regen wir an, die Informationen auch in „Leichter Sprache“ zur Verfügung zu stellen. Der Anteil von Menschen, die über keine oder unzureichende Kenntnis in Deutsch verfügen, wird zunehmend größer und darauf ist Rücksicht zu nehmen.

Mit dem Begriff kann die Elternvertretung nichts Konkretes verbinden. Hier wünschen wir uns ein erklärendes Beispiel zur Verdeutlichung.

Da Beispiele bereits in dem Papier aufgeführt werden, glauben wir, dass weitere beispielhafte Aufzählungen zu den von uns genannten Punkten, keine Probleme darstellen. Gleichzeitig möchten wir, dass unsere Anregungen in den endgültigen Richtlinien Beachtung finden.

November 2016

Stellungnahme Gemeinschaftsschulen

Verordnung zum Unterricht für ausländische Kinder, Jugendliche und Heranwachsende sowie Schüler und Schülerinnen mit Migrationshintergrund

die Landeselternvertretung der Gemeinschaftsschulen bedankt sich für die Möglichkeit zu dem o.g. Erlassentwurf Stellung nehmen zu können.

Dass für ausländische Kinder und Jugendliche, unabhängig ihres Status, eine Schulpflicht besteht, findet die Zustimmung der Elternvertreter und Elternvertreterinnen. Wir sehen darin einen wichtigen Schritt zur Integration und Teilhabe der Kinder.

Diese Idee wird für unser Dafürhalten nicht konsequent verfolgt. Hierzu wäre es notwendig, im § 3, 1. Absatz, anzufügen:
„Ebenso soll ein Schwerpunkt in der Vermittlung von Tradition und Werteerziehung liegen.“
Dies sehen die Eltern als gleichwichtige Basis an, damit eine erfolgreiche Integration möglich ist. Diese Unterweisung kann in der ersten Zeit, wenn die Kinder noch wenig deutsch verstehen, auch in der Heimatsprache erfolgen. Mit zunehmendem Lernerfolg der Schüler sind Inhalte nach und nach in deutscher Sprache zu unterrichten.

Zu der Änderung in § 4 merken die Eltern an, dass die Würdigung der Muttersprache ein bedeutsamer Punkt zur psychischen Stabilisierung und damit die Grundlage für erfolgreiches Lernen ist. Die Einschränkung, dass es nur bei auskömmlicher personeller und sachlicher Ausstattung geschehen kann, ist nicht zielführend. Hier fordern wir das Ministerium auf, an jedem Standort dafür zu sorgen, dass die ausländischen Schüler und Schülerinnen in den jeweiligen Sprachen unterrichtet werden können.
In diesem Zusammenhang steht der § 8 des Erlasses, in dem in Absatz 2 von einer Mindestanzahl von 15 Schülerinnen und Schülern die Rede ist, für die Sprachunterricht erteilt werden kann. Hier fehlt der Elternvertretung der Hinweis, ob das Kinder im gleichen Alter sein sollen oder ob es mindestens 15 Kinder bzw. Jugendliche an einem Standort sein sollen.

Die LEV Gemeinschaftsschule hofft, dass unsere Anregungen in dem endgültigen Erlass Beachtung finden.

September 2016

Stellungnahme Gemeinschaftsschulen

Entwurf eines Erlasses über Erziehungsarbeit an außerschulischen Lernorten sowie über die Festsetzung von Pauschvergütung gemäß §18 des Saarländischen Reisekostengesetzes (SRKG)

Externe Anhörung

die Landeselternvertretung der Gemeinschaftsschulen bedankt sich für die Möglichkeit zu dem o.g. Erlassentwurf Stellung nehmen zu können.

Die Eltern begrüßen es, dass Höchstgrenzen für Lernfahrten gelten sollen. Allerdings sollte eine Preisgleitklausel (in Anpassung an die Inflationsrate) aufgenommen werden. Wenn es zu keiner preislichen Angleichung der Höchstgrenzen an die Preise der Anbieter (Unterkunft, Fahrmöglichkeit, Eintrittspreise etc) kommt, wird der Aktionsradius in den Jahren immer kleiner. Das ist nicht im Sinne der Schülergenerationen, die noch kommen werden.

1. Ziele
Hier ist der Elternschaft wichtig zu bemerken, dass wir keineswegs Urlaubsreisen in den Unterricht integriert wissen wollen. Doch ein Ausschluss von Fahrten in Großstädte z.B. Berlin mit Schwerpunkt auf Politikbezug und / oder künstlerischem Bezug möchten wir verhindern. Beim Besuch von größeren Kommunen lernen die Kinder u.U. andere Kompetenzen (Fahrplannetz der U-Bahn lesen) als sie im Saarland möglich sind. Nicht allen Eltern ist es möglich, ihren Kindern diese Lernerfahrung zu ermöglichen und so sehen wir hier die Schule als den Ort, der die Kinder für das Leben ertüchtigt.

2.3 Schulfahrten
Hier ist das Wort „grundsätzlich“ im letzten Absatz, letzter Satz zu streichen. Es muss Klassen auch möglich sein alleine zu fahren, wenn unterschiedliche Wünsche zu Fahrtzielen vorliegen oder zu wenig Klassen einer Jahrgangsstufe fahren wollen. Auch in besonderen Situationen z.B. bei besonderen sozialen Konstellationen, muss eine Ausnahme möglich sein.

3.2. Teilnahme
Im zweiten Abschnitt ist unter den Unterstützungsangeboten die Möglichkeit, öffentliche Gelder in Anspruch zu nehmen, an erster Stelle zu nennen. Fördervereine kämpfen auch mit stark schwindenden Mitgliederzahlen und sind demzufolge langfristig nicht an jedem Standort in der Lage die angefragten Mittel zur Verfügung zu stellen.

Die LEV Gemeinschaftsschule hofft, dass unsere Anregungen in dem endgültigen Erlass Beachtung finden.

Juni 2016