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Die Schulform Gemeinschaftsschule
Die Gemeinschaftsschule besteht seit 2012. Im Mittelpunkt stehen die individuelle Förderung jeden Schülers und ein längeres gemeinsames Lernen, bei dem jede/r von den anderen profitiert und gemeinsame Lernerfahrungen gemacht werden.
Die Gemeinschaftsschule unterrichtet von Klasse 5 bis 13 und ermöglicht auf der Basis einer erweiterten und vertieften Bildung alle Abschlüsse vom Hauptschul-, Mittleren Bildungsabschluss über den schulischen Teil der Fachhochschulreife bis zur Allgemeinen Hochschulreife. Gemäß ihren Begabungen wird differenziert unterrichtet.
Allgemeines und Aufgabenbereich
Die Schüler bleiben im Klassenverband und können, je nach Profil der Schule, in einzelnen Fächern in leistungsbezogene abschlussorientierte Kurse eingeteilt werden. Diese Einteilung richtet sich nach Fach und Klassenstufe.
Die Gemeinschaftsschule bietet den Hauptschulabschluss nach 9 Jahren, den Mittleren Bildungsabschluss nach 10 Jahren, den schulischen Teil der Fachhochschulreife nach 12 Jahren oder das Abitur in 13 Jahren an – jedem Kind nach seiner Begabung. Der Abschluss bleibt durch das Leistungskurssystem relativ lang offen und nutzt so die Entwicklungsabschnitte der Jugendlichen aus.
Alle Gemeinschaftsschulen bieten ihrer Schülerschaft entweder am Standort eine gymnasiale Oberstufe an oder kooperieren mit anderen Gemeinschaftsschulen oder Gymnasien oder mit Oberstufengymnasien und gymnasialen Oberstufen an Berufsbildungszentren. Die Schülerinnen und Schüler bleiben aber Schüler ihrer Gemeinschaftsschule.
Die Landeselternvertretung ist ein beratendes Gremium. Bei Erlassen und Verordnungen ist es Aufgabe der Eltern, das Ministerium für Bildung und Kultur zu beraten und Vorschläge zu unterbreiten. Die Delegierten tauschen sich in Sitzungen aus, halten Kontakt mit den Schulen im Land, informieren sich durch Gespräche und Vorträge mit Fachleuten, beraten Eltern(vertretungen) vor Ort.
6 Schulregionen und 67 Standorte entsenden Delegierte in die LEV Gemeinschaftsschule.