Wie im saarländischen Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) unter § 66 a vorgesehen, haben sich die Vorsitzenden der saarländischen Landeselternvertretungen zu einer Gesamtlandeselternvertretung (GLEV) zusammengeschlossen.
Berufliche Schulen
Zusammenschluss verschiedener Schulformen, wie Berufsschulen und Berufsfachschulen.
Förderschulen
Die Schule ermöglicht den Behinderten das Lernen und die soziale Eingliederung.
Gemeinschaftsschulen
Die Gemeinschaftsschule unterrichtet von Klasse 5 bis 13 mit Fokus auf die individuelle Förderung.
Grundschulen
Schulen, die Kinder der Klassen 1 bis 4 besuchen.
Gymnasien
Weiterführende Schule des sekundären Bildungsbereichs, die zur Hochschulreife führt.