Grundlage der Arbeit der GLEV
Das Schulmittbestimmungsgesetz bildet die Grundlage der Elternarbeit.
Elternarbeit
Für Elternarbeit, die darauf abzielt, wirkungsvoll an Diskussionen im schulischen Bereich teilzuhaben, ist Sachkenntnis und Erfahrungsaustausch notwendig.
SchumG
Schulmittbestimmungsgesetz über die Mitbestimmung und Mitwirkung
im Schulwesen.
Ziele der Gesamtlandeselternvertretung
- Bildungsstrategien auf saarländischer Ebene zu verfolgen, die ein Höchstmaß an Qualität in der Ausbildung und Erziehung all unserer Kinder sicherstellen.
- Nutzung des Einflusses der GLEV , um im Saarland die aktive Teilhabe der Eltern auf allen Ebenen der Bildung und Erziehung zu fördern.
- Förderung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus.
- Stärkung der Kommunikation zwischen Eltern und Elterngremien.
- Eintreten für die Schaffung von Transparenz im Schulwesen auf allen Ebenen für alle Eltern.
- Vermittlung von Informationen über Rechte und Pflichten der Eltern.
- Sicherstellen einer konsequenten Umsetzung der Mitbestimmung und Mitwirkung nach dem Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) Gesetz.
- Förderung der Schulentwicklung, der Schulprogrammarbeit und Qualitätssicherung in Schulen durch konstruktive Zusammenarbeit mit maßgeblichen Funktionsträgern in Schulen, Ministerium und im außerschulischen Umfeld.
- Bereitstellung von Angeboten zur Elternfortbildung durch die Koordinierungsstelle für Elternfortbildung im Landesinstitut für Pädagogik und Medien mit vielfältiger Themenwahl, um Eltern über Projekte, Initiativen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit Schule – Elternhaus zu informieren.
- Stärkung und Unterstützung der Eltern in ihrer Erziehungsfähigkeit und Erziehungsverantwortung für ihre Kinder
Die GLEV fordert
- Hinführen der Schüler/innen zum selbstständigen Lernen
- Schüler-Lehrer-Relation muss sich an den Erfordernissen der Schüler/innen orientieren, Schulträger und Ministerium haben hierzu die Mittel zur Verfügung zu stellen
- Verbesserung der Zusammenarbeit der abgebenden und aufnehmenden Schulen beim Übertritt von frühkindlicher Bildungsstätte – Grundschule – allgemeinbildende Schule – Berufsbildende Schule / Studium
- Schnellstmögliche Bereitstellung einer mobilen Lehrerreserve bei Unterrichtsausfall
- Einführung und Stärkung der Schulsozialarbeit, Schoolworker, SPO
- Anpassung der Lehreraus- und -fortbildung an die aktuellen Möglichkeiten und Erfordernisse und die Bedürfnissen der Schüler/innen
- Kostenfreistellung des Schülerbeförderungsverkehrs über die Grundschule hinweg, hierbei ist eine schülerorientierte Taktung des ÖPNV ebenso in den Mittelpunkt zu stellen
- Pädagogische Konferenzen mit Elternbeteiligung, bei der Festlegung des Zeitpunktes ist insbesondere auf berufstätige / alleinerziehende Elternteile Rücksicht zu nehmen
- Stärkung und Unterstützung der Elternmitbestimmung an den einzelnen Standorten
Kontakt
Die Namen der derzeit gewählten GLEV-Mitglieder finden Sie unter „Kontakt“