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Stefan Kreis
stefankreis52(at)gmail.com
Alexander Maul
Alexander-maul(at)t-online.de
Die Schulform Grundschule
Die Grundschule ist für alle Kinder gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens. Auf der Grundlage des in der Landesverfassung und den Schulgesetzen vorgegebenen Bildungs- und Erziehungsauftrags hat sie die Aufgabe,
- alle Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung ihrer individuellen Voraus-setzungen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, in den sozialen Verhaltensweisen sowie in ihren musischen und praktischen Fähigkeiten gleichermaßen umfassend zu fördern,
- grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten in Inhalt und Form so zu vermitteln, dass sie den individuellen Lernmöglichkeiten und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler angepasst sind,
- durch fördernde und ermutigende Hilfe zu den systematischeren Formen des Lernens allmählich hinzuführen und damit die Grundlagen für die weitere Schullaufbahn zu schaffen,
- die Lernerfolge der Schülerinnen und Schüler zu erhalten und weiter zu fördern,
- für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam Grundkenntnisse zu vermitteln,
- sowie die Grundfertigkeiten und verschiedenen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln.
Schulträger
Schulträger der Grundschulen sind die Gemeinden. Die Kommunen haben Grundschulen im Falle eines entsprechenden Bedürfnisses im Rahmen der Schulentwicklungsplanung organisatorisch zu errichten, zu verändern oder auch aufzuheben. Die Schulträger haben die Aufgabe, für ihre Grundschulen Schulbezirke nach Maßgabe des Schulentwicklungsplanes mit Genehmigung der Bezirksregierung als Schulbehörde festzulegen, die für die Erfüllung der Schulpflicht die räumliche Abgrenzung geben.
Allgemeines und Aufgabenbereich
Der Bildungsgang in der Grundschule dauert in der Regel vier Jahre. Ab dem Schuljahr 2005/2006 wurde das Schulordnungsgesetz geändert. Die Änderung von § 9 hatte zur Folge, dass es zukünftig nur noch Grundschulen im Saarland geben wird, die durchgängig mindestens zweizügig sind, d. h. die zwei Parallelklassen eines Jahrganges haben.
Die Landeselternvertretung Grundschulen hatte sich für die Beibehaltung der ursprünglichen Schulform ausgesprochen. Bei dem bisherigen saarländischen Grundschulsystem wurde auch in kleinen, einzügigen Grundschulen unterrichtet. Durch die geringe Schülerzahl war in kleinen Klasseneinheiten eine optimale Förderung der Kinder möglich. Die Lehrer konnten begabte Schüler genauso intensiv fördern wie Kindern mit Lernproblemen. Hier war zudem auch die Bildung von so genannten Kombi-klassen möglich. Die Voraussetzungen für eine hohe Bildungsqualität waren immer gegeben. Um den Standard zu halten, brachte die LEV-Grundschulen ein Volksbegehren auf den Weg. Das Volksbegehren wurde jedoch von der Mehrheit des saarländischen Landtages abgelehnt.
Nach der Umsetzung der umstrittenen Grundschulreform, stellt sich die Situation etwas anders dar. Die Pädagogen haben weniger Zeit für den einzelnen Schüler. Eine intensive Förderung wie in den Jahren zuvor ist aufgrund der enormen Klassenstärke nicht mehr möglich.
Die Ankündigung des Bildungsministers, die Bildungsqualität an den saarländischen Grundschulen verbessern zu wollen, lässt hoffen. Mit dem Ziel, Defizite abzustellen und die Bildungsqualität zu verbessern, hat eine Kommission mit Lehrern, Vertretern des Bildungsministeriums, der Eltern und Fachleuten ihre Arbeit aufgenommen. Das hier die Eltern die Möglichkeit haben, in den Qualitätskommissionen mitzuarbeiten, wertet die LEV-Grundschulen als guten Ansatz.
Die LEV Grundschulen hatte in der Vergangenheit immer wieder mehr Mitbestimmung für die Eltern gefordert. Was nun gebraucht wird ist eine konstruktive Zusammenarbeit, viele Ideen und Umsetzungsvermögen im Interesse der Kinder. Ein Abschlussbericht des Qualitätsbeirates, dem der Berliner Professor Köller vorsteht, soll noch im Februar 2006 vorgelegt werden. Der Qualitätsbeirat spricht Empfehlungen aus, wie die Qualitätsverbesserung zunächst an den Grundschulen umgesetzt werden soll.
Eng verflochten mit den Grundschulen sind die Vorschulen, Kindergärten und Kindertagesstätten des Saarlandes, ein weiterer Schwerpunkt unserer Elternarbeit. Bis zur Wahl einer eigenen Landeselternvertretung Kindergärten/Kindertagesstätten vertritt die LEV Grundschulen auch die Eltern der Kinder im Vorschulalter.
Ziel ist es, den Start der Kinder in die Grundschule durch eine Flexibilisierung und eine didaktische und organisatorische Neuausrichtung in der Vorschule bzw. im Kindergarten erfolgreicher zu gestalten.