Arbeitsweise
Die demokratisch gewählten Landeselternvertretungen vertreten die Interessen der Eltern der jeweiligen Schulform und dienen der Koordinierung und Vorbereitung der Arbeit in der Landesschulkonferenz und in den Schulregionkonferenzen (SchumG § 66 (1).
SchumG § 66 (2)
Die jeweilige Landeselternvertretung soll vor wichtigen, ihre Schulform allein betreffenden Maßnahmen gehört werden. Sie muss gehört werden vor Entscheidungen über Erlass und Änderung schulformbezogener Bestimmungen über Schülerleistungen, Versetzungsordnungen sowie Prüfungsordnungen und Rahmenrichtlinien über Ziele, Inhalte und Verfahren oder die Organisation des Unterrichts. (SchumG § 66 (2))
Kontakt
Die Ansprechpartner der Landeselternvertretungen finden Sie bei den einzelnen Schulformen.
LEV Sitzungen
Wer beruft die LEV Sitzungen ein?
Die erste Sitzung der LEV zur Neukonstituierung (im Wahlturnus von zwei Jahren) wird über die Schulaufsichtsbehörde bzw. die Geschäftsstelle der Landeselternvertretungen einberufen.
Gehört der/die bisherige Vorsitzende der LEV noch an oder wurden die Amtsgeschäfte bis zur Neuwahl noch von der/dem bisherigen Vorsitzenden weitergeführt, kann die Einberufung auch durch diesen Vorsitzenden erfolgen.
Alle weiteren Sitzungen werden durch den/die gewählte Landesvorsitzende in Absprache mit der Geschäftsstelle einberufen.
Den Versand von Einladungen, Protokollen usw. übernimmt die Geschäftsstelle.
Wann wird einberufen?
Findet eine turnusmäßige Neuwahl statt, so soll binnen 10 Wochen nach Schuljahresbeginn die LEV einberufen werden. SchumG § 3 (1). Alle weiteren Sitzungstermine finden in Absprache mit dem Gremium statt.
Aufgaben der Landeselternvertretung
Die LEV wählt im Wahlturnus von zwei Jahren den/die Vorsitzende, den/die Stellvertreter/-in, den /die Protokollführer/-in, Mitglieder für die Landesfachkonferenzen.
Dem Gremium (>Delegierte der Schulen und Mitglieder der Schulregionkonferenzen) wird regelmäßig Gelegenheit zum Meinungsaustausch und zur Weitergabe von Informationen in den LEV Sitzungen gegeben.
Gemeinsam erarbeitet die LEV Stellungnahmen zu allen die Schulform betreffenden gesetzlichen Änderungen; (muss gehört werden!);
Eine rechtzeitige Einberufung soll zu allen die Schulform interessierenden Fragestellungen und Änderungen erfolgen. Dazu gehört auch die Erörterung und Stellungnahme zu schulpolitischen Themen.
Wo tagt die Landeselternvertretung?
Im Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft.
Für die Sitzungen der Landeselternvertretung ist im Ministerium der notwendige Raum zur Verfügung zu stellen. SchumG § 64 (1)
Die LEV kann nach Beschluss auch an anderen Orten tagen.
Welche Aufgaben hat der/die Vorsitzende der Landeselternvertretung?
Der/die Vorsitzende:
- er/sie leitet die Versammlung
- vertritt die Interessen seiner LEV gegenüber der GLEV, dem BER, dem Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft, sowie gegenüber der Öffentlichkeit, (Lehrerverbände etc.)
- beruft die Landeselternvertretung im Einvernehmen mit der Stellvertreterin bzw. dem Vorstand bzw. der Geschäftsstelle im Ministerium, die Sitzung unter Einhaltung einer angemessenen Frist ein.
- stellt die Einladung mit Tagesordnung zusammen. (Erweiterungswünsche zur Tagesordnung sollen rechtzeitig an den/die Vorsitzende/n erfolgen. Jede/r Delegierte kann Themen in die LEV einbringen! )
- sorgt für die Verteilung der Einladungen über die Geschäftsstelle. Die Einladungen an die Stellvertreter/-innen werden aus Kostengründen nicht per Post verteilt. Im Falle der Stellvertretung sind die Stellvertreter/-innen zu benachrichtigen bzw. sollen ihnen alle Unterlagen und Informationen bereitgestellt werden.
- hält Kontakt zu den Delegierten in der Landeselternvertretung
- informiert die Delegierten über aktuelle die Schulform betreffenden Fragen (gesetzliche Änderungen) und lädt ein vor wichtigen Entscheidungen in der Landesschulkonferenz siehe. § 66 1, Koordinierung und Vorbereitung der Arbeit in der LSK und von den Schulregionkonferenzen.
- wirkt zusammen mit dem Vorstand, Stellvertreter/-in, Gesamtlandeselternvertretung;
- sorgt für Meinungsaustausch zwischen den Delegierten sowie für den Informationsfluss zu den Delegierten.
- vertritt LEV-Interessen auf der Grundlage der Meinung der LEV-Delegierten.
- beteiligt sich an der Gremienarbeit von GLEV und BER.
- Informiert über die Fortbildungsveranstaltungen der Koordinierungsstelle der GLEV und sorgt für die Verteilung der Fortbildungsprogramme.
Grundlagen der Vertretung von LEV-Interessen – Erwartungen der Delegierten
- Die Meinungsbildung und Beschlussfassung erfolgt durch die Delegierten auf der Basis der Elternmeinung in den Schulen. Die Elternvertretungen in den Schulen können jedoch keine die Landeselternvertretung bindenden Beschlüsse fassen.
- er/die Vorsitzenden sollen die Beschlüsse der LEV auch so in der Öffentlichkeit bzw. der GLEV/BER vertreten.
Jedoch gilt immer: SchumG § 39 (6) Elternvertreter/-innen üben ihre Funktion ehrenamtlich aus, sie sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nur an die geltenden Vorschriften, nicht jedoch an Aufträge und Weisungen gebunden und für ihr Handeln selbst verantwortlich.
Aufbau der Elternvertretung
Grundlagen siehe Schulmitbestimmungsgesetz, IV Erziehungsberechtigte unter: www.saarland.de/schulrecht.htm
Die Gesamtlandeselternvertretung
Wie im Schulmitbestimmungsgesetz unter § 66a vorgesehen, haben sich die Vorsitzenden der saarländischen Landeselternvertretungen zu einer Gesamtlandeselternvertretung (GLEV) zusammengeschlossen.
Schulformen
Informationen zu den verschiedenen Schulformen im Saarland finden sich in der Broschüre „Bildungswege im Saarland“ und auf dem Bildungsserver
Tätigkeiten der GLEV
Die Arbeitsgebiete der GLEV stehen im schulischen Zusammenhang durch Informationen und Meinungsbildung aus den Schulen in die GLEV und zurück.
- Erörterung und Meinungsbildung zu allen Fragen von schulformübergreifenden und grundsätzlichen Angelegenheiten.
- Gegenseitige Unterrichtung und Erfahrungsaustausch der LEV-Vorsitzenden.
- Einflussnahme auf die inhaltliche und strukturelle Gestaltung der Bildungs- und Schulpolitik.
- Verfassen von Stellungnahmen/Resolutionen u.a. zu geplanten Maßnahmen und gesetzlichen Entwürfen.
- Hinwirken auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von Eltern, Schüler/-innen und Lehrer/innen.
- Unterstützung und Beratung von Elternvertreter/innen und Eltern in ihren Aufgaben.
- Fördern der Mitbestimmung der Erziehungsberechtigten im Schulwesen
- Bereitstellung von Angeboten zur Elternfortbildung
- Herausgabe von Medienmitteilungen zu aktuellen Themen
Finanzierung
Alle demokratisch gewählten Elternvertreter/-innen von LEV und GLEV arbeiten ehrenamtlich. Die Sachmittelfinanzierung der Gesamtlandeselternvertretung erfolgt über Haushaltsmittel des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft. Die GLEV hat einen Teilbetrag davon in Eigenverwaltung.
Die GLEV vertritt Elterninteressen
- Im Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft
- In Gesprächen mit politisch Verantwortlichen
- In der Öffentlichkeit
Die GLEV bietet Elternfortbildungen
Über ihre Koordinierungsstelle am Landesinstitut für Pädagogik und Medien.
Die GLEV führt Gespräche mit
- allen saarländischen Lehrerverbänden und Organisationen
- der Gesamtlandesschülervertretun
- Vertretern der Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, der Universität, der Hochschule für Technik und Wirtschaft
- den Abgeordneten des Saarländischen Landtags
- den Medien
Die GLEV arbeitet zusammen mit
- Allen Eltern und Elternvertreter(innen)
- Der Gesamtlandesschülervertretung
- Den Fachausschüssen der Schulformen im Bundeselternrat
- Der Koordinierungsstelle für Elternfortbildung im LPM
- Allen saarländischen Lehrerverbänden
- Der Landesschulkonferenz
- Dem Landesinstitut für Pädagogik und Medien und dem Institut für Lehrerfortbildung
- Den Gesundheitsämtern und Kinderärzten
- Den Schulpsychologischen Beratungsstellen
- Der Landesmedienanstalt
- Der psychologischen Beratungsstelle für junge Menschen- Suchtprävention Saarbrücken
Die GLEV ist Mitglied
- Im Bundeselternrat
- im Beirat des Landesinstituts für Pädagogik und Medien
- im Schulsportbeirat im Landessportverband
- in der Landesarbeitsgemeinschaft „PRO Ehrenamt“