Zusammenarbeit von Eltern und Schule –

ein Gewinn für alle.

Struktur

Die GLEV ist die Dachorganisation der Landeselternvertretungen im Saarland.

Ziele

Das Schulmittbestimungsgesetz bildet die Grundlage der Elternarbeit.

Arbeitsweise

Die Landeselternvertretungen vertreten die Interessen der Eltern der jeweiligen Schulform.

Die GLEV vertritt Elterninteressen.

im Ministerium für Bildung und Kultur, in Gesprächen mit politisch Verantwortlichen und in der Öffentlichkeit. Die Gesamtlandeselternvertretung ist die Dachorganisation der Landeselternvertretungen im Saarland und besteht seit 1986. Die ersten gesetzlichen Grundlagen für Elternvertretungen im Saarland datieren aus dem Jahr 1948. Die Schulgesetze wurden jedoch grundlegend 1974 überarbeitet. Eine neuerliche Novellierung ist in Arbeit.

Gesamtlandeselternvertretung Saarland

Kontakt

Kontakt zu den Vorsitzenden und der Geschäftsstelle.

Fortbildungen

Fortbildung für Eltern und Elternvertreter/-innen und Interessierte

Broschüre

Informationen und Anregungen zur Elternmitbestimmung.

Das Schulmitbestimungsgesetz bildet die Grundlage der Elternarbeit.

Für Elternarbeit, die darauf abzielt, wirkungsvoll an Diskussionen im schulischen Bereich teilzuhaben, ist Sachkenntnis und Erfahrungsaustausch notwendig.

Landeselternvertretungen

Wie im saarländischen Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) unter § 66 a vorgesehen, haben sich die Vorsitzenden der saarländischen Landeselternvertretungen zu einer Gesamtlandeselternvertretung (GLEV) zusammengeschlossen.

Berufliche Schulen

Zusammenschluss verschiedener Schulformen, wie Berufsschulen und Berufsfachschulen.

Förderschulen

Die Schule ermöglicht den Behinderten das Lernen und die soziale Eingliederung.

Gemeinschaftsschulen

Die Gemeinschaftsschule unterrichtet von Klasse 5 bis 13 mit Fokus auf die individuelle Förderung.

Grundschulen

Schulen, die Kinder der Klassen 1 bis 4 besuchen.

Gymnasien

Weiterführende Schule des sekundären Bildungsbereichs, die zur Hochschulreife führt.