Struktur
Die Gesamtlandeselternvertretung ist die Dachorganisation der Landeselternvertretungen im Saarland und besteht seit 1986. Die ersten gesetzlichen Grundlagen für Elternvertretungen im Saarland datieren aus dem Jahr 1948. Die Schulgesetze wurden jedoch grundlegend 1974 überarbeitet.
SchumG
Wie im saarländischen Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) unter § 66 a vorgesehen, haben sich die Vorsitzenden der saarländischen Landeselternvertretungen zu einer Gesamtlandeselternvertretung (GLEV) zusammengeschlossen.
Kontakt
Die Namen der derzeit gewählten GLEV-Mitglieder finden Sie unter „Kontakt“
Mitglieder der GLEV
Die Vorsitzenden der fünf im Saarland vorkommenden Landeselternvertretungen (Beruflichen Schulen, Förderschulen, Gemeinschaftsschulen, Grundschulen und Gymnasien) bilden die Gesamtlandeselternvertretung.
Die GLEV wird vertreten durch ihre/n Vorsitzende/n bzw. deren/dessen Stellvertreter/-in. Daneben wird ein/e Schriftührer/-in und ein/e Kassierer/-in gewählt.
Die GLEV ist überparteilich, überkonfessionell und arbeitet ehrenamtlich.
Schulebene
Klassenelternversammlung
Alle Eltern einer Klasse wählen den/die Klassenelternsprecher/-in und die Stellvertretung. Diese/r ist Mitglied der Elternvertretung der Schule.
Der/die Klassenelternsprecher/-in lädt (in Absprache mit der Klassenlehrkraft) zu den Klassenelternversammlungen ein und führt durch die Sitzung.
Der/die Klassenelternsprecher/-in ist stimmberechtigtes Mitglied in der Klassenkonferenz wenn über Maßnahmen nach Schulordnungsgesetz § 32 beraten wird.
Elternvertretung der Schule
Die Klassenelternvertreter/-innen der Schule wählen aus der Mitte aller Erziehungsberechtigten der Schule ihre/-n Vorsitzende/-n, seine/ihre Stellvertretung, die/den Delegierte/-n und seine/ihre Stellvertretung in die Landeselternvertretung.
In den Grundschulen werden auch Delegierte in die Schulregionselternvertretung bestimmt.
Die Elternvertretung bestimmt aus ihrer Mitte die Eltern, die in die Gesamtkonferenz, ggf. in den geschäftsführenden Ausschuss, in die Schulkonferenz und in die Fachkonferenzen der Schule entsandt werden.
Der/die Schulelternsprecher/-in lädt ein und führt durch die Sitzungen.
Aufbau der Elternvertretung
Grundlagen siehe Schulmitbestimmungsgesetz
unter: https://recht.saarland.de/schumg
Gesetz zur landesweiten Neuaufstellung der Schulsozialarbeit im Saar-
land, Änderung des Schulordnungsgesetzes
als pdf Dokument: https://www.landtag-saar.de/gesetzentwurf
Kreis- oder Regionsebene
Schulregionselternvertretung der Grundschulen
Elternvertretungen der Grundschulen auf Schulregionsebene.
Die Mitglieder wählen jeweils aus ihrer Mitte eine/einen Delegierte/n für die Landeselternvertretung der Grundschulen.
Aufgaben: Beratung, Erörterung wichtiger schulischer und organisatorischer Fragen. Koordinierung und Vorbereitung der Arbeit für die Landeselternvertretung.
Landesebene
Landeselternvertretung (LEV)
Ihr gehören an:
Alle Delegierten aus den Schulen der entsprechenden Schulform sowie den gewählten Vertretern/Vertreterinnen aus den sechs Schulregionskonferenzen.
Die Mitglieder wählen die/den Vorsitzende/n der Landeselternvertretung, Stellvertretung, Schriftführer/in, (LEV Gymnasien wählt außerdem Mitglieder für Schulausschuss und Rechtsausschuss) sowie je ein Mitglied in die verschiedenen Landesfachkonferenzen Näheres siehe Texte: Landeselternvertretung, Elternvertreter/in in einer Fachkonferenz
Gesamtlandeselternvertretung (GLEV)
Der/die Vorsitzende ist Mitglied im Hauptausschuss des Bundeselternrates. Die Vorsitzenden der verschiedenen Landeselternvertretungen sind Mitglieder in den entsprechenden Ausschüssen ihrer Schulform im Bundeselternrat.
Bundesebene
Bundeselternrat (BER)
Die GLEV ist Mitglied im Bundeselternrat. Die saarländischen Delegierten nehmen an den Sitzungen, entsprechend ihrer Funktion, teil. Sie tauschen sich mit anderen bundesrepublikanischen Elternvertretungen aus, arbeiten gemeinsam an Resolutionen und bringen die Forschungsergebnisse mit ins Saarland.
Ausführliche Informationen unter: www.bundeselternrat.de
European Parents’ Association (EPA)
Internetseite der EPA https://euparents.eu/
Europäische Ebene
Die Europäische Elternvereinigung – die Stimme der Eltern in Europa für die Partnerschaft und den Dialog in Pädagogik.
EPA vertritt mehr als 100 Millionen Eltern in Europa. Es ist eine pluralistische Organisation ohne politische oder religiöse Einbindung. Die Mehrheit der europäischen Elternvereinigungen ist in der EPA vertreten.
AUFTRAG
In Partnerschaft mit anderen Erziehenden in Europa eine gesamteuropäische ädagogische Gemeinschaft zu bilden.
Eltern in Europa eine starke Stimme zu verleihen bei der Entwicklung pädagogischer Massnahmen und Entscheidungen
ZIELE
- Sicherstellen, dass pädagogische Massnahmen den höchstmöglichen Standard an Ausbildung aller Kinder gewährleisten.
- Den Einfluss von EPA nutzen, um die aktive Mitarbeit aller Eltern auf allen Niveaus zu fördern.
- Einen Dialog zwischen Eltern in Europa zu fördern.
- Effektive Partnerschaft zwischen Eltern, Lehrern, Direktoren, Schülern, Ministerien und Behörden zu erlangen.
- Die Entwicklung guter, pädagogischer Prinzipien zu unterstützen.
- Die europäische Vielfalt durch den Austausch von Informationen und Erfahrungen der verschiedenen Elternorganisationen zu nutzen.
- Die Ausbildung von Eltern in Partnerschaft mit der Schule zu entwickeln und zu fördern.
Weitere Gremien in denen Eltern mitbestimmen bzw. mitwirken:
Schulkonferenz, Gesamtkonferenz, Fachkonferenz.
Schulformen
Informationen zu den verschiedenen Schulformen im Saarland finden sich in der Broschüre „Bildungswege im Saarland“ und auf dem Bildungsserver
Schulregionkonferenz
Ihr gehören an:
- Schüler/Lehrer/Erziehungsberechtigte je Schulform,
- Vertreter des Landes, des Schulträgers (Kreises), der Schulverbände und der Berufsausbildung
Bildung und Aufgaben § 57 Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG)
Die Mitglieder wählen jeweils für sich aus der Mitte je Schulform den/die Delegierte für die jeweilige Landeselternvertretung sowie aus ihrer Mitte Wahlmänner/frauen für die Mitglieder der Landesschulkonferenz.
Landesschulkonferenz
Mitglieder:
- Vertreter der Lehrer/-innen, Schüler/-innen, Erziehungsberechtigten, des Landes, der Kreise, der Arbeitskammer, der IHK, der Kirchen
Aufgaben s. § 62 SchumG