Stellungnahme Gemeinschaftsschulen
Landeskonzept „Medienbildung in saarländischen Schulen“
die Landeselternvertretung der Gemeinschaftsschulen bedankt sich für die Möglichkeit zu dem Landeskonzept Stellung nehmen zu können.
Auf Grund der Wahlen innerhalb der Gremien in den Schulstandorten als auch auf Landesebene und den damit verbundenen zeitlichen Abläufen kann die LEV Gemeinschaftsschulen erst jetzt ihre Antwort formulieren.
Die Eltern wünschen sich, dass ihre Kinder zu selbstbestimmten, reflektierten und erfolgreichen Menschen heranwachsen. Diese Verantwortung teilen sie mit den Schulen.
Wir teilen die Einschätzung des Ministeriums für Bildung und Kultur, dass unsere Kinder Schreiben, Lesen und Rechnen können müssen, um sich weitere Kenntnisse erschließen zu können. Schule soll Wissen und Werte unterschiedlichster Kompetenzbereiche praxisorientiert vermitteln, Schüler_innen sollen diese Bildung dann im täglichen Leben selbstbestimmt anwenden können.„Schüler sollen für das Leben lernen, und es ist die Aufgabe der Schule, sie dabei zu unterstützen.“ (Edelstein, W. & de Haan, G. (2004).
Die unterschiedlichen Handlungsfelder wurden angeschaut und folgende Meinungen wurden gebildet:
1. Lehr- und Bildungspläne
Die in den Lehrplänen vermittelnden Ziele sollen nicht nur fächerübergreifend abgestimmt sein. Auch ein jahrgangsmäßiger Aufbau ist wünschenswert. Eine Wiederholung einzelner Inhalte muss bedacht werden.
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Kinder mit unterschiedlichen Voraussetzungen aus den Grundschulen in die Einführungsphase starten. Aus diesem Grund sehen wir einen Kompetenztest als sinnvoll an. Er soll die Basis bilden um festzustellen, wo und wie das Kind gefördert und gefordert werden kann. Am Ende der jeweiligen Abgangsklasse sollte der jeweilige Stoff eines jeden Kompetenzbereiches erreicht worden sein.
Das Recherchieren aus Lexika und Büchern muss aber auf jeden Fall Bestandteil der Lehrpläne bleiben.
2. Lehrerinnen- und Lehrerbildung
Die Zusammenarbeit zwischen der Universität des Saarlandes, der Hochschule für Musik und der Hochschule für Bildende Künste wird von der Elternvertretung begrüßt. Wir verweisen darauf, dass solche Projekte finanziell und personell gut ausgestattet werden, damit sie erfolgreich sind. Kooperationen mit Lehrkräften vor Ort sind hilfreich, damit den Studierenden der Bedarf gezeigt werden kann. Solche Kooperationen sind möglichst breit zu streuen, da Schüler_innen unterschiedlicher Standorte auch unterschiedliche Bedürfnisse haben.
3. Schulentwicklung und Qualitätssicherung
Hier vermissen wir einen Endzeitpunkt, bis zu dem die Schulen ein Konzept vorgelegt haben sollen.
4. Ausstattung und technischer Support
Damit Schulen ihrem Auftrag gerecht werden können, brauchen sie einen leistungsfähigen Internetzugang. Die besten Endgeräte nützen nichts, wenn die Verbindung nicht stabil für einen Verwaltungstrakt und die Schülerschaft ausgelegt ist. Die Ausstattung und die Forderungen müssen zusammenpassen.
Computersäle sind nicht mehr zeitgemäß. Da in jeden Unterricht u.U. digitale Medien miteinbezogen werden können/sollen, muss auch jederzeit ein adäquater Zugang im Klassenraum vorhanden sein. Lernen findet im Jugendalter weniger an Computern, als an Tablets und / oder Smartphones statt. Dem ist Rechnung zu tragen. Schulen sollen es Jugendlichen ermöglichen mit ihren eigenen Geräten zu arbeiten (sowohl im Schulhaus als auch daheim). Damit der Bildungserfolg des einzelnen Kindes nicht abhängig ist von dem Budget der Eltern, müssen die Endgeräte über die Schulbuchausleihe mitfinanziert werden können. Nehmen Eltern an der Ausleihe nicht teil, erwerben sie ihrem Kind ein eigenes Gerät, mit dem es in der Schule und zu Hause arbeitet. In diesem Zusammenhang weisen wir auf unsichere rechtliche Rahmenbedingungen hin, die es Schulen teilweise schwer machen, das Mitbringen eigener Geräte zu erlauben. Hier sehen wir die Landesregierung in der Verantwortung für die Schulen, die Schulträger aber auch für die Schüler_innen und ihre Eltern eindeutige Regeln zu finden. Ebenso muss geklärt werden, welche Versicherungen für die Geräte abgeschlossen werden müssen und wer die Kosten dafür übernimmt. Es darf – wie schon oben erwähnt – nicht dazu kommen, dass Bildung eine Frage des elterlichen Einkommens ist.
Digitale Medien beziehen sich nicht nur auf die Benutzung von Computern. Die Handhabung von Whiteboards, Drucker, Scanner, digitale Kameras (Foto- und Video) ist ebenso bei der
Aufstellung der Lehrpläne als auch bei der Beschaffung zu berücksichtigen. Die Wartung der Geräte darf nicht Aufgabe der Lehrkräfte sein. Hierzu sind an den Schulen eigens Fachkräfte zu beschäftigen, die im Bedarfsfall die Geräte funktionsfähig machen, sich um die Sicherheitskonzepte kümmern, neuste Versionen aufspielen und Ersatzbeschaffungen – in Absprache mit der Schulleitung – vornehmen. Wenn Geräte defekt sind, werden sie nicht genutzt; egal wie teuer ihre Anschaffung war.
Diese Computerfachleute können auch die Lehrkräfte fachlich unterrichten und auch Arbeitsgruppen für Schüler_innen anbieten. Information und / oder Coaching für Eltern kann ebenfalls über sie erfolgen.
5. Bildungsmedien
Bildungsmedien müssen flexibel sein. Den Schüler muss die Gelegenheit gegeben sein, von überall aus auf die Lerninhalte der Schule zugreifen zu können; unabhängig auch von der Zeit. Lernaufgaben müssen in entsprechender Qualität und Quantität vorgehalten werden. Es gibt Lernmaterial, das sich auf den Schüler einstellt und ihm seinem Lernstand und seinen Fehlern entsprechend weitere Übungen anbietet. Eine Rückmeldung an die Lehrkraft ergeht, dass hier u.U. Unterstützungsbedarf nötig ist. Bei der Anschaffung von Material ist solches zu bevorzugen. Im Bereich der Fremdsprachen sieht die Elternvertretung hier ein großes Einsatzfeld. Computergestützte Sprachprogramme verbessern geduldig.
Computer bieten auch die Möglichkeit, Lernumgebungen zu schaffen, die zum Experimentieren einladen ohne dabei reale Folgen beachten zu müssen (z.B. Chemieunterricht). 360°-Versionen von Modellen im Erdkundeunterricht sind hilfreich beim Verstehen von Abläufen.
6. Medienkompetenz
Damit das Lernen mit digitalen Medien Alltag wird, muss es im Unterricht abwechslungsreich und motivierend eingesetzt werden. Die im Papier angesprochenen Punkte wie Daten- und Persönlichkeitsschutz, Datensicherheit und kritisches Reflektieren müssen auf jeden Fall in die Lebenswirklichkeit der Kinder eingehen.
Das Erreichen verschiedener Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien muss auf der einen Seite nachgewiesen werden, auf der anderen Seite brauchen die Schüler_innen aber auch geschützte Freiräume, um kreativ mit den Medien umzugehen. Projekte sind hier sicherlich förderlich.
7. Außerschulische Kooperationspartner
Außerschulische Kooperationspartner bringen mehr Lebenswirklichkeit in Schulen. Sie informieren über die Erwartungen von Beruf und / oder Studium. Kooperationspartner können auch digitales Material zu einem bestimmten Fachgebiet den Schulen zur Verfügung stellen, z.B. zum Thema Gesundheit. Oder sie stellen den Schulen Geräte zur Verfügung, die schneller / neuer sind, als diejenigen der Schule. Unternehmen aus der IT-Branche können auch als Support-Hotline fungieren. Eine Vernetzung mit anderen Bildungs-einrichtungen z.B. Bibliotheken ist sinnvoll. Schüler_innen können in der städtischen Bücherei über ein bestimmtes Thema Informationen einholen.
Insgesamt können Schulen nicht ohne stabiles Netzwerk mit Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Industrie die Kinder für die kommenden Veränderungen fit machen.
Der Bundeselternrat hat sich im Jahr 2016 mit dem Thema „Welche Bildung braucht unsere Gesellschaft“ beschäftigt. In der Herbstplenartagung haben die Delegierten die Resolution „Neue Formen des Lernens: Lernen in der digitalen Welt“, verabschiedet. An der Erstellung dieses Papieres waren auch Mitglieder der LEV Gemeinschaftsschule beteiligt. Die Reso-lution füge ich diesem Schreiben bei.
Wir hoffen, dass unsere Ideen und Meinungen bei der Erstellung des Basiscurriculum Medienbildung berücksichtigt werden.
März 2017