Stellungnahme GLEV

Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Unterricht für ausländische Kinder, Jugendliche und Heranwachsende sowie Schüler und Schülerinnen mit Migrationshintergrund.

Gemeinsame Stellungnahme
der LandesElternVertretung der Beruflichen Schulen,
der LandesElternVertretung der Förderschulen,
der LandesElternVertretung der Grundschulen und
der LandesElternVertretung der Gemeinschaftsschulen

 

Wir begrüßen, dass die Erteilung von herkunftssprachlichem Unterricht unter der Aufsicht der Schulaufsichtsbehörde geschieht.

Damit kann vermieden werden, dass Ideologien und staatliche Meinungen von Herkunftsländern, die nicht im Sinne unseres Grundgesetzes arbeiten, über diesen Unterricht transportiert werden. Dies schließt auch die Vermischung von Staat und Religion aus einigen Herkunftsländern mit ein.

Ebenso sieht die Elternvertretung das Angebot, den herkunftssprachlichen Unterricht für alle SchülerInnen anzubieten, sehr positiv. Sprachenlernen erweitert den Horizont und kann in bestimmten Fällen zum besseren Verständnis für den jeweils anderen beitragen.

Allerdings regt die Elternvertretung an, dass im § 8 ein zweiter Abschnitt mit folgendem Wortlaut eingefügt wird: „Die Lehrkräfte haben die Befähigung zum Unterrichten nach deutschem Recht erworben.“
Die Elternvertreterinnen und –vertreter sehen ebenso wie das Ministerium, dass durch herkunftssprachlichen Unterricht die Identität der jungen Menschen gefestigt wird. Daneben erwerben sie für eine eventuelle Rückkehr in ihre Heimat notwendige Sprachkenntnisse, damit sie sich dort ein eigenverantwortliches, erfolgreiches Leben aufbauen können.

Allerdings stellt sich die Frage, ob nicht auf Grundlage der Inklusion, die Kinder und Jugendlichen in Deutsch als Fremdsprache unterrichtet werden sollten. Eine Teilhabe und Integration in der Gesellschaft ist nur aufgrund von Sprachkenntnissen in mehr als ausreichendem Maße möglich. Die Teilnahme an dem herkunftssprachlichen Unterricht sollte an eine entsprechend gute Note im Fach Deutsch gekoppelt werden, damit gewährleistet ist, dass sprachlich nicht nur in eine Richtung gelernt wird und die deutlichen Bemühungen des Ministeriums zum Erwerb der deutschen Sprache für Geflüchtete und andere SchülerInnen mit Migrationshintergrund gefestigt werden.

Die Elternvertretungen haben zur Kenntnis genommen, dass bisher Unterricht in der Größenordnung von 8 Vollzeitstellen bzw. 8 Lehrkräften (wobei hier die Stundenanzahl in dem Verordnungsentwurf fehlt) erteilt wird. Wird dieser Unterricht nun vom Ministerium für Bildung und Kultur organisiert, fragen sich die Elternvertretungen in welchem Umfang Lehrkräfte eingesetzt werden. Den Elternvertretern ist bekannt, dass im Saarland Lehrkräftemangel herrscht. Auf diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob neue Lehrkräfte eingestellt werden und wo diese ggf. herkommen.

Sollten Russisch und Arabisch als noch zu unterrichtende Sprachen hinzukommen, würde bei einer vergleichbar anteiligen SchülerInnenanzahl ein großer Bedarf an Lehrerstellen entstehen. Hier fragt die Elternvertretung an, wie dieser bewältigt werden soll.

Für die Elternvertretung stellt sich auch dir Frage nach der logistischen Umsetzung und möglichen zu entstehenden Kosten. Welcher Standort organisiert den Unterricht? Wie ist der Transport zu den Sammelstandorten geregelt? Wer trägt die zusätzlichen Kosten für die Mehrnutzung der Räumlichkeiten an dem Standort, der sich bereiterklärt diese zu stellen?
Besuchen Kinder, die an dem Unterricht teilnehmen wollen, eine Ganztagsschule, verschiebt sich der zusätzliche Unterricht auch weiter in den Nachmittag. Das kann dazu führen, dass SchülerInnen, die alternativ lernen wollen, das Angebot nicht wahrnehmen. Ist hier für die Ganztagsschulen eine andere Regelung vorgesehen? Welche logistische Struktur der Bündelung der Schulstandorte ist vorgesehen?

Darüber hinaus finden die ElternvertreterInnen auch in den Begründungen keinen Hinweis auf entstehende Fahrtkosten, wenn aus mehreren Standorten Kinder und Jugendliche zu einem zentraleren Ort transportiert werden müssen. Da es sich um ein freiwilliges Angebot handelt, an das somit kein Kostenersatz gekoppelt ist, sieht die Elternvertretung eine mögliche Benachteiligung von schwächer budgetierten Haushalten. Hier schlägt die Elternvertretung vor, dem SchülerInnenkreis eine Kostenerstattung zum Besuch des Sprachunterrichts eine Kostenübernahme zugewähren. Wir rechnen mit einem überschaubaren TeilnehmerInnenkreis , sodass die Kosten in sicherlich vertretbarem Rahmen auftreten.

GLEV, 22.11.2018