Stellungnahme Gemeinschaftsschulen

Richtlinien zur Berufs-und Studienorientierung an allgemein bildenden Schulen im Saarland

Fassung externe Anhörung

Die Landeselternvertretung der Gemeinschaftsschulen bedankt sich für die Möglichkeit zu dem o.g. Entwurf Stellung nehmen zu können.

Die Eltern sehen in den vorgestellten Richtlinien eine gute Grundlage, dass unseren Kindern in der Schule die Möglichkeit geboten wird, verschiedene Berufsbilder und Studienfächer vorgestellt zu bekommen. Es ist ein mit Leben und Engagement zu füllender Rahmen.

Wir haben, trotz der Ausführlichkeit des Papiers, noch einige Fragen und Anmerkungen.

Grundprinzipien des Handlungsfeldes 1: (Seite 5)
Wie ist gedacht, dass sprachliche und interkulturelle Kompetenzen ressourcenorientiert wahrgenommen werden? Hier wäre ein Beispiel hilfreich.

Einige Instrumente sehen allerdings kostenintensive Maßnahmen vor wie Bücher oder Fahrten zu Betrieben vor. Hier stellt sich die Frage, in welchem Maße die Eltern an den Kosten beteiligt werden (müssen).

Beitrag der allgemeinen Kompetenzförderung: (Seite 8)
Wem gegenüber vertreten die Schülerinnen und Schüler ihre eigene Einschätzung? Ist es die Lehrkraft? Sind es die Mitschüler? Oder ist es der Betrieb, in dem sie z. B. ein Praktikum absolvierten?
Wer nimmt die Fremdeinschätzung der Schülerinnen und Schüler vor? Siehe die Fragen zuvor.

Schulspezifischen Konzeption: (Seite 17)
Wir regen an, dass jede der an der Schule beteiligten Gruppen schon in dem Entstehungsprozess des Konzeptes angehört werden muss. Der Hinweis, dass in der Schulkonferenz auch ein Stimmrecht von Schüler- und Elternvertretung vorhanden ist, ist formal richtig. Frühzeitiges Einbinden aller Gruppen bringt aber eine Stärkung der Schulgemeinschaft und spart u.U. Energie und Zeit, nämlich dann, wenn einem geplanten Konzept nicht zugestimmt wird und es wieder umgearbeitet werden muss.

Der Abschnitt „Beteiligung der Schulgremien“ soll lauten:
Die schulspezifische Konzeption der Berufs- und Studienorientierung einer Schule ist jeweils mit dem Kollegium, der Schülervertretung und der Elternvertretung zu beraten. Die Hinweise dieser Gruppen fließen in das Konzept ein. Die Schulkonferenz einer Schule beschließt auf Vorschlag der Gesamtkonferenz über das Konzept.
Zur Qualitätssicherung des Konzeptes zur Berufs- und Studienorientierung wird die Umsetzung jährlich ausgewertet. Grundlage dieser Bewertung ist eine schriftliche Rückmeldung der in diesem Schuljahr beteiligten Lehrkräfte, der Schülervertretung, der Elternvertretung, der Berufsberatung sowie gegebenenfalls weiterer Kooperationspartner.

Elternarbeit: (Seite 20)
Die Elternschaft vermerkt positiv, dass das Ministerium sich besonders um die Eltern mit Migrationshintergrund bemüht. Die Umsetzung dieser Regelung beinhaltet auch das Vorhalten von Dolmetschern, deren Kosten nicht zu Lasten des Schulbudgets und auch nicht auf die Eltern umgelegt werden dürfen.
Darüber hinaus regen wir an, die Informationen auch in „Leichter Sprache“ zur Verfügung zu stellen. Der Anteil von Menschen, die über keine oder unzureichende Kenntnis in Deutsch verfügen, wird zunehmend größer und darauf ist Rücksicht zu nehmen.

Mit dem Begriff kann die Elternvertretung nichts Konkretes verbinden. Hier wünschen wir uns ein erklärendes Beispiel zur Verdeutlichung.

Da Beispiele bereits in dem Papier aufgeführt werden, glauben wir, dass weitere beispielhafte Aufzählungen zu den von uns genannten Punkten, keine Probleme darstellen. Gleichzeitig möchten wir, dass unsere Anregungen in den endgültigen Richtlinien Beachtung finden.

November 2016