Stellungnahme Gemeinschaftsschulen

Entwurf eines Erlasses über Erziehungsarbeit an außerschulischen Lernorten sowie über die Festsetzung von Pauschvergütung gemäß §18 des Saarländischen Reisekostengesetzes (SRKG)

Externe Anhörung

die Landeselternvertretung der Gemeinschaftsschulen bedankt sich für die Möglichkeit zu dem o.g. Erlassentwurf Stellung nehmen zu können.

Die Eltern begrüßen es, dass Höchstgrenzen für Lernfahrten gelten sollen. Allerdings sollte eine Preisgleitklausel (in Anpassung an die Inflationsrate) aufgenommen werden. Wenn es zu keiner preislichen Angleichung der Höchstgrenzen an die Preise der Anbieter (Unterkunft, Fahrmöglichkeit, Eintrittspreise etc) kommt, wird der Aktionsradius in den Jahren immer kleiner. Das ist nicht im Sinne der Schülergenerationen, die noch kommen werden.

1. Ziele
Hier ist der Elternschaft wichtig zu bemerken, dass wir keineswegs Urlaubsreisen in den Unterricht integriert wissen wollen. Doch ein Ausschluss von Fahrten in Großstädte z.B. Berlin mit Schwerpunkt auf Politikbezug und / oder künstlerischem Bezug möchten wir verhindern. Beim Besuch von größeren Kommunen lernen die Kinder u.U. andere Kompetenzen (Fahrplannetz der U-Bahn lesen) als sie im Saarland möglich sind. Nicht allen Eltern ist es möglich, ihren Kindern diese Lernerfahrung zu ermöglichen und so sehen wir hier die Schule als den Ort, der die Kinder für das Leben ertüchtigt.

2.3 Schulfahrten
Hier ist das Wort „grundsätzlich“ im letzten Absatz, letzter Satz zu streichen. Es muss Klassen auch möglich sein alleine zu fahren, wenn unterschiedliche Wünsche zu Fahrtzielen vorliegen oder zu wenig Klassen einer Jahrgangsstufe fahren wollen. Auch in besonderen Situationen z.B. bei besonderen sozialen Konstellationen, muss eine Ausnahme möglich sein.

3.2. Teilnahme
Im zweiten Abschnitt ist unter den Unterstützungsangeboten die Möglichkeit, öffentliche Gelder in Anspruch zu nehmen, an erster Stelle zu nennen. Fördervereine kämpfen auch mit stark schwindenden Mitgliederzahlen und sind demzufolge langfristig nicht an jedem Standort in der Lage die angefragten Mittel zur Verfügung zu stellen.

Die LEV Gemeinschaftsschule hofft, dass unsere Anregungen in dem endgültigen Erlass Beachtung finden.

Juni 2016