Pressemitteilung GLEV
Als Vertreter der Eltern der saarländischen Schülerinnen und Schüler stellt die GLEV mit Verwunderung fest, dass ein Vorsitzender eines Elternverein (Landeselterninitiative e.V.) sich zu Wort meldet und behauptet, dass alle Eltern eine Maskenpflicht fordern.
Die Vorsitzenden der Elternvertretungen der saarländischen Schulen sehen diese Forderung äußerst kritisch, da bei den Eltern dazu kein einheitliches Meinungsbild vorliegt. Jochen Schumacher (Vorsitzender der Gemeinschaftsschulen): „Die Gründe für eine Maskenpflicht sind ebenso vielfältig, wie die Gründe gegen eine Maskenpflicht. Unserer Ansicht nach muss vor Ort geprüft und entschieden werden, wie der Hygieneplan des Ministeriums am besten umgesetzt werden kann. Dazu sind ALLE an Schule beteiligten Gruppen aufgerufen. Die Schulleitungen sollten sich mit den Eltern- und Schülervertretungen vor Ort abstimmen, das Ministerium für Bildung unterstützt die Maßnahmen nach Kräften und die Gesundheitsämter prüfen, ob die Sicherheit gewährleistet werden kann und steuern ggf. nach.“
Des Weiteren hat die GLEV schon seit Jahren auf viele unzureichende hygienische Ausstattungen (sanitäre Anlagen) der Schulgebäude und zu kleine Klassenräume hingewiesen. Von Hitzeschutz bis Möglichkeiten zur Belüftung haben die Schulträger oftmals über Jahre zu wenig in die Schulgebäude investiert. Ein niedrigerer Klassenteiler und mehr Lehrer sind schon lange kommunizierte Wünsche der Eltern und diese Verbesserungen der räumlichen Ausstattungen hätten jetzt in der Pandemie sicherlich zur Entspannung der allgemeinen Lage beigetragen.
„Richtig ist jedenfalls die Forderung, dass im Fall einer (teilweisen) Schulschließung oder der vorübergehenden Quarantäne von Schülern zum einen die Fortführung des Unterrichts für diese Schüler gewährleistet und zum anderen die Betreuung für Kinder bis zur Klassenstufe 6 sichergestellt wird. Diese Betreuung muss so beschaffen sein, dass sie zur Lebenswirklichkeit der Eltern und Erziehungsberechtigen passt“, fordert Stefan Kreis (Vorsitzender der Grundschulen).
Die generelle Forderung nach Abstrichen in den Lehr- und Stoffverteilungsplänen ist zu diesem Zeitpunkt noch viel zu früh und sollte erst nach Beginn des Schuljahres erfolgen. Die Schulen müssen prüfen, welchen Lernstand die Schüler haben, um nach Prüfung eine Aussage treffen zu können, welche Themen nachgearbeitet werden.
Die Vorsitzenden der Elternvertretungen bieten dazu den gemeinsamen Dialog an.
Herzliche Grüße,
Stefan Kreis, Katja Oltmanns, Jochen Schumacher
GLEV, 11.08.2020