Landeselternvertretungen

Wie im saarländischen Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) unter § 66 a vorgesehen, haben sich die Vorsitzenden der saarländischen Landeselternvertretungen zu einer Gesamtlandeselternvertretung (GLEV) zusammengeschlossen.

Berufliche Schulen

Zusammenschluss verschiedener Schulformen, wie Berufsschulen und Berufsfachschulen.

Förderschulen

Die Schule ermöglicht den Behinderten das Lernen und die soziale Eingliederung.

Gemeinschaftsschulen

Die Gemeinschaftsschule unterrichtet von Klasse 5 bis 13 mit Fokus auf die individuelle Förderung.

Grundschulen

Schulen, die Kinder der Klassen 1 bis 4 besuchen.

Gymnasien

Weiterführende Schule des sekundären Bildungsbereichs, die zur Hochschulreife führt.