Stellungnahme GLEV

Erlass zur Änderung des Förderprogramms Freiwillige Ganztagsschulen im Saarland und zur Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen im Saarland.

Die Gesamtlandeselternvertretung bedankt sich für die Möglichkeit zu dem o.g. Entwurf eine Stellungnahme abgeben zu können.

Die Stellungnahme wurde von den Delegierten der Landeselternvertretung der Gemein-schaftsschulen erarbeitet. Die Landeselternvertretungen der Beruflichen Schulen, der Förderschulen, der Grundschulen und der Gymnasien schließen sich vollinhaltlich an.

Neben den im Entwurf genannten Änderungen weisen die Elternvertreter und -vertreterinnen darauf hin, dass unter 3.4 die Räumlichkeiten eine ausreichende Größe besitzen und mit einem technisch sinnvollen Beschattungs- und Lüftungssystem ausgestattet bzw. zeitnah nachgerüstet sein müssen.
In den Sommermonaten ist ein technisch funktionierendes Beschattungs- und Lüftungssystem sowohl für die Schüler und Schülerinnen wie auch für das Personal der FGTS zur Erhaltung der Gesundheit und zur Reduktion der Arbeitsbelastung unumgänglich.

Unter dem Punkt 3.6.2.1 Allgemeine Aufgaben der Steuerungsgruppe wünscht die Elternvertretung unter 1. Spiegelstrich folgende Formulierung: Überprüfung des bisherigen und Empfehlung zur Fortschreibung des pädagogischen Konzeptes.
Begründung: Eine Überprüfung beinhaltet eine Feststellung, inwieweit das Konzept die Forderungen erfüllt und ist damit weitgehender als eine reine Empfehlung, die im zweiten Schritt folgt.

Unter dem 2. Spiegelstrich ist nach dem Wort „Planung“, das Wort „Abstimmung“ einzufügen.
Die Eltern möchten die Steuerungsgruppen als aktives Handlungsgremium stärken und finden daher, dass eine Wirksamkeit und Entscheidungsmöglichkeit spürbar sein muss.

Unter 4.1 merken wir Folgendes an: Die Maßnahme, dass Gruppen mit langem Angebot mit einer pädagogischen Fachkraft besetzt werden müssen, findet die Zustimmung der Elternvertreterinnen und –vertreter.
Allerdings stellen sich folgende Fragen:
Was ist vorgesehen, wenn dem Maßnahmenträger geeignetes Personal fehlt? Wird dann eine bestehende Gruppe geschlossen? Wird die Gruppe in eine „kurze Gruppe“ umgewandelt? Müssen die betroffenen Kinder eine lange Gruppe des gleichen Maßnahmenträgers an einem anderen Standort besuchen? Wie ist dann der Transport geklärt? Hier wünscht sich die Elternvertretung die Beantwortung ihrer Fragen.

Die Landeselternvertretungen würden es begrüßen, wenn das pädagogische Personal zukünftig zu Fortbildungen vom Träger gesendet und dafür freigestellt wird.
Wir geben zu bedenken, dass ansonsten das Fachpersonal u.U. in seiner Freizeit diese Veranstaltungen besuchen muss und / oder die Kosten dazu noch selber tragen muss.

4.2. Die Elternvertretung vermisst eine Regelung in wie weit nicht geleistete Lehrer-wochenstunden in Finanzmittel umgewandelt werden. Hier braucht es eine klare Regelung, ab welchem Maß von ausgefallenen Stunden ein Ersatz geleistet wird.

Unter 4.2 wurde Lernzeit durch FGTS ersetzt, was sich dergestalt auswirkt, dass nun Lehrkräfte die gesamte Zeit des Nachmittags mitorganisieren und –gestalten. Hier stellt sich die Frage, ob das pädagogische Personal durch Lehrkräfte ersetzt werden soll.
Sollte das vorgesehen sein, sehen wir das kritisch.
Begründung: Pädagogische MitarbeiterInnen sehen die SchülerInnen auf Grund ihrer Ausbildung in einem anderen Blickwinkel als Lehrkräfte und differenzieren demzufolge ihre Ziele eventuell in eine andere Richtung. Die Wahrnehmung des Kindes als „Nicht-nur-SchülerIn“ ist wichtig für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit, sodass hier die pädagogischen Mitarbeiter einen wertvollen Beitrag in der Erziehung leisten.

Die Regelung, dass zusätzliches Fachpersonal vom Maßnahmenträger eingesetzt werden kann, findet die Zustimmung der Elternvertretung. (siehe 4.3, vorletzter geplanter Satz) Allerdings weisen wir darauf hin, dass schon jetzt pädagogisches Personal fehlt bzw. schwer zu finden ist. Eine Entspannung der Personalsituation im Betreuungsbereich ist nicht sichtbar. Hier möchte die Elternvertretung wissen, was vorgesehen ist, sollte kein geeignetes Personal gefunden werden.

GLEV, 19.01.2019